
Staatliche Tierhaltungskennzeichnung: DBV steht dahinter
DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet verlangt eine grundlegende Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, stellt es aber nicht infrage.
von Agra Europe erschienen am 16.03.2026Der Deutsche Bauernverband (DBV) steht trotz Vorbehalten in den eigenen Reihen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG). Voraussetzung dafür sei allerdings eine grundlegende Neugestaltung, sagte Generalsekretärin Stefanie Sabet 13. März 2026 auf dem Berliner Milchforum. Sabet nannte drei Kernforderungen, die ein verbessertes Gesetz erfüllen müsse. Zum Ersten müsse ausländische Ware zwingend in die verpflichtende staatliche Kennzeichnung einbezogen werden. Möglich sein müsse zum Zweiten ein Downgrading von Ware, die nicht in einer höheren Haltungsstufe abgesetzt werden könne. Schließlich müsse die verpflichtende Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden.
Hinter diesen zentralen Forderungen stehe die gesamte Lebensmittelkette, betonte Sabet. Beim DBV geht man offensichtlich davon aus, dass die angeführten Punkte umgesetzt und offene Fragen geklärt werden. Nach wie vor hat das Bundeslandwirtschaftsministerium allerdings keinen Referentenentwurf für eine Neufassung des THKG vorgelegt. Offenbar gibt es nach wie vor Zweifel, dass eine obligatorische Kennzeichnung von Importware rechtssicher möglich ist. Insbesondere in der SPD-Fraktion verliert man zunehmend die Geduld, SPD-Berichterstatter Jens Behrens hatte das Ressort unlängst vor einer Verzögerungstaktik gewarnt. Die Union erwartet ihrem Berichterstatter Christoph Frauenpreiß zufolge einen Referentenentwurf noch vor Ostern.
Unzufrieden über die Rahmenbedingungen für die Tierhaltung
DBV-Generalsekretärin Sabet zeigte sich insgesamt unzufrieden mit den politischen Rahmenbedingungen für die Tierhaltung in Deutschland. „Betriebe müssen investieren und wachsen können.“ Das sei derzeit kaum ohne Weiteres möglich. Die Streichung des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT) )bezeichnete sie als fatal. Auf den tierhaltenden Betrieben herrsche „maximale Unsicherheit“.
Optimistisch zeigte sich Sabet in Bezug auf die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. „Die Chance war noch nie so hoch wie jetzt“, so die Generalsekretärin mit Blick auf eine entsprechende Ankündigung im Koalitionsvertrag. Zudem schlage zu Buche, dass dieses Instrument nicht zulasten des Bundeshaushalts gehe, sondern lediglich Steuereinnahmen zeitlich verschiebe.
Einen Hoffnungsschimmer sieht Sabet beim Mindestlohn: „Wir gehen davon aus, dass eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft mit dem Mindestlohngesetz vereinbar ist.“ Ein Rechtsgutachten dazu will der Bauernverband am 17. März vorstellen.
Dem Bundeslandwirtschaftsministerium bescheinigte Sabet auf dem Milchforum, es habe einige wichtige und richtige Akzente gesetzt. Dazu zählten insbesondere „ein Umdenken im Export“ sowie ein koordiniertes Vorgehen beim anstrebten Bürokratieabbau. Allerdings seien die in Aussicht gestellte Vereinfachung noch nicht auf den Betrieben angekommen. Hier gehe es darum, „einfach mal zu machen“ und überflüssige Vorschriften zu streichen, ohne wieder neue zu schaffen, etwa beim geplanten Sachkundenachweis für die Bekämpfung von Schadnagern.










