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Staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Verlängerte Übergangsfrist tritt in Kraft

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat verkündet erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im Bundesgesetzblatt.

von bmleh Quelle Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erschienen am 23.07.2025
Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. © Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
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Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert: Die Erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute (Mittwoch, 23.07.2025) in Kraft. Somit bekommen die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, mehr Zeit zur Umsetzung, damit die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktioniert. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Spielraum gegeben, die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie schafft Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl sichtbar.

Hintergrund: Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.