
Referentenentwurf regelt Downgrading und Importware
Der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz liegt vor. Danach soll das Downgrading erleichtert werden und ausländische Waren in die Kennzeichnung einbezogen werden.
von AgE Quelle AgE erschienen am 30.03.2026Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) kommt zentralen Forderungen der Koalition und der Wirtschaft bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung nach. Laut einem Referentenentwurf des BMLEH für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) soll zum einen die Möglichkeit zum sogenannten Downgrading ausgeweitet werden, um Ware zu vermarkten, die nicht in einer höheren Haltungsstufe abgesetzt werden kann. Zum anderen soll die verpflichtende Kennzeichnung auch für ausländische Lebensmittel gelten. Daneben sollen auch die frühen Lebensphasen in die Kennzeichnung einbezogen werden. Schließlich soll die Kennzeichnung auf Lebensmittel ausgedehnt werden, die vornehmlich über die Außer-Haus-Verpflegung, den Lebensmitteleinzelhandel, den Onlinehandel oder Metzgereien abgesetzt werden.
Zeitgewinn soll grundlegende Überarbeitung ermöglichen
Mitte Januar dieses Jahres hatte der Bundestag zum zweiten Mal die Frist für das Inkrafttreten des noch von der Ampelkoalition beschlossenen THKG verlängert, diesmal vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027. Der Zeitgewinn soll ermöglichen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten, praktikabler zu gestalten, Defizite zu beheben und den Geltungsbereich auszuweiten. Der Zeitplan für die Gesetzgebung ist knapp bemessen. Derzeit ist vorgesehen, die Ressortabstimmung Ende April abzuschließen. Zuvor ist die Länder- und Verbändeanhörung angesetzt.
Schwierige Hürde: Notifizierungsverfahren
Als schwierig zu nehmende Hürde könnte sich das Notifizierungsverfahren der EU-Kommission erweisen. Dafür sind drei Monate angesetzt. Unter der Voraussetzung, dass dabei alles glattgeht, soll der Kabinettsbeschluss inmitten der Sommerpause am 12. August erfolgen. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für den 23. September 2026 terminiert, die erste Lesung im Bundestag für den 15. Oktober dieses Jahres. In zweiter und dritter Lesung beschließen soll der Bundestag das Gesetz gemäß Zeitplan am 12. November 2026, bevor dann die Länderkammer am 18. Dezember endgültig grünes Licht gibt.
Gesetzentwurf noch vor Ostern
In den Koalitionsfraktionen wird die Vorlage des Referentenentwurfs mit Erleichterung aufgenommen. Zuletzt hatten die beiden Berichterstatter von CDU/CSU und SPD, Christoph Frauenpreiß und Jens Behrens, zur Eile gedrängt. Noch vor Ostern dieses Jahres müsse ein Gesetzentwurf vorliegen, so die Forderung. Auch in der Wirtschaft zeigte man sich zufrieden. „Gut, dass endlich ein Entwurf da ist“, hieß es. Den werde man nun eingehend prüfen und auf dieser Grundlage Verbesserungsvorschläge einbringen.
Knackpunkte: Downgrading und Einbeziehung ausländischer Ware
Als ein möglicher Knackpunkt könnte sich dabei neben den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einbeziehung ausländischer Ware sowie des Downgradings die vorgesehene Registrierungspflicht erweisen. Dem Entwurf zufolge müssen Tierhalter mit einer höheren Haltungsstufe als „Stall“, also „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ dies der zuständigen Behörde in ihren jeweiligen Ländern melden. Die Mitteilung soll über das Herkunfts- und Informationssystem Tier erfolgen können. Die Meldepflicht soll auch für ausländische Betriebe gelten, zuständig soll für die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sein.










