
ZDG zeigt sich offen gegenüber Haltungsstandards für Puten
Der Deutsche Tierschutzbund fordert, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um einen Abschnitt „Puten“ zu ergänzen. Verbandspräsident Schröder begründet das unter anderem mit der jüngsten Stellungnahme der EFSA. Die Putenwirtschaft pocht hingegen auf eine europäische Regelung. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zeigt sich offen gegenüber rechtsverbindlichen Haltungsstandards für Puten, verlangt aber eine europäische Lösung.
von AgE erschienen am 19.03.2026Der Deutsche Tierschutzbund drängt auf rechtliche Vorgaben für die Putenhaltung. In einem aktuellen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer fordert Verbandspräsident Thomas Schröder, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um einen Abschnitt „Puten“ zu ergänzen. Der Minister müsse dafür Sorge tragen, „dass die bestehenden Missstände in der Haltung dieser Tiere zeitnah behoben werden“. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zeigt sich offen gegenüber rechtsverbindlichen Haltungsstandards für Puten, verlangt aber eine europäische Lösung.
Verbindliche Haltungsvorgaben müssten einheitlich auf EU-Ebene etabliert werden, unterstreicht der ZDG. „Einen nationalen Alleingang lehnen wir ab“, betonte ZDG-Geschäftsführer Wolfgang Schleicher gegenüber AGRA Europe. Schleicher warnt, dass die Putenhaltung in andere Länder abwandern würde, sollte Deutschland einen eigenen Weg gehen. Dies wäre dem ZDG-Geschäftsführer zufolge kein Beitrag für mehr Tierschutz und könne entsprechend politisch nicht gewollt sein.
EFSA-Stellungnahme zeigt Handlungsbedarf
Schröder begründet seine Forderung mit der jüngsten Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Putenhaltung. Die in Parma ansässige EFSA hat Missstände in der Putenhaltung ausgemacht und sieht die EU-Kommission in der Pflicht, dagegen vorzugehen. Ferner verweist der Tierschutzpräsident auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim vom März 2024. Darin werden die von der Wirtschaft entwickelten „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ von 2013 als unzureichend bezeichnet. Sie seien als Maßstab für eine art- und bedürfnisgerechte Haltung ungeeignet.
Laut ZDG können die Puteneckwerte von 2013 mit dem Gesundheitskontrollprogramm hingegen als Grundlage für europäische Haltungsstandards dienen. Es sei zu begrüßen, wenn mit der Veröffentlichung des EFSA-Berichts die Diskussion um EU-einheitliche Standards in der Mastputenhaltung konkret werde. Allerdings bedürfe es hierzu in einem ersten Schritt einer Folgenabschätzung für den europäischen Geflügelsektor und hier insbesondere für die europäische Putenwirtschaft. Darüber hinaus besteht der Verband auf einer ganzheitlichen Betrachtung, bei der die Aspekte Ernährungssicherung, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Umweltwirkung, Nachhaltigkeit und Ökonomie ebenfalls Berücksichtigung finden.
Ausstieg aus dem Schnabelkürzen
Schröder spricht sich gegenüber Minister Rainer zudem dafür aus, die bestehende Ausnahmevorschrift zum Schnabelkürzen im Tierschutzgesetz anzupassen. „Ein verantwortbarer Ausstieg aus diesem Eingriff ist nur dann möglich, wenn zugleich deutlich strengere Haltungsanforderungen gesetzlich festgeschrieben werden, die das Risiko von Verletzungen durch Federpicken und Kannibalismus wirksam minimieren“, so der Tierschutzpräsident. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei daher erforderlich, um den Verzicht auf das Kürzen verbindlich an hohe Mindeststandards in der Haltung zu knüpfen. Der Tierschutzpräsident erinnert Rainer an die im Koalitionsvertrag angekündigten Reformvorhaben und deren Ziel, die Tierhaltung weiterzuentwickeln und den Tierschutz zu stärken.










