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Tierwohl

Tierhaltungspakt in den Niederlanden: Mehr Platz für Geflügel

Kühe öfter auf der Weide, mehr Platz für Geflügel und Ferkel länger bei der Sau. Dies sind einige der Vereinbarungen aus dem Pakt „Stappen naar een dierwaardige veehouderij“ - Schritte zu einer tiergerechten Tierhaltung -, den Vertreter der Landwirtschaft, der Tierschutzorganisationen sowie der Unternehmen in der Kette am 24. Juni gemeinsam mit Landwirtschaftsministerin Femke Marije Wiersma unterzeichnet haben.

von Agra Europe erschienen am 30.06.2025
© Colourbox
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Schritt für Schritt soll der Tierschutz in der niederländischen Nutztierhaltung bis 2040 mit dem Pakt „Stappen naar een dierwaardige veehouderij“ - Schritte zu einer tiergerechten Tierhaltung verbessert werden, wobei aber auch auf ein angemessenes Einkommen der Landwirte geachtet werden soll.

Die niederländischen Landwirte stünden schon seit Jahren für hohe Standards im Tierschutz. „Mit dieser Vereinbarung stellen wir die Weichen für weitere Verbesserungen, ohne Unmögliches zu verlangen“, erklärte die Ministerin. Die Landwirte könnten diesen Wandel nicht sofort und vor allem nicht allein vollziehen, sagte Landwirtschaftsministerin Femke Marije Wiersma. Deshalb sehe der Pakt vor, dass auch Supermärkte, Verarbeiter und andere Marktteilnehmer Verantwortung übernehmen. Die Produkte müssten zu einem fairen Preis eingekauft werden, damit die Landwirte auch bei steigenden Kosten ein angemessenes Einkommen erzielen könnten.

In den kommenden Jahren sollen der Ressortchefin zufolge alle an dem Pakt beteiligten Parteien noch mehr Wissen entwickeln, praktische Versuche durchführen und Vereinbarungen mit anderen Marktakteuren treffen. Die Regierung habe dafür 51 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Die neu eingerichtete Behörde für artgerechte Tierhaltung soll die Entwicklung überwachen und berichten, ob die Ziele des Paktes erreicht werden. Geplant ist, dass die Behörde 2028, 2033 und 2038 jeweils prüft, ob alle Voraussetzungen für die nächsten Schritte erfüllt sind.

Zahlreiche Vorgaben im Verordnungsentwurf

Die Vereinbarung ist eng mit der geplanten Verordnung für eine tiergerechte Tierhaltung 2040 abgestimmt, die Wiersma ebenfalls am 24. Juni zur Internetkonsultation freigegeben hat. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen per Gesetz für alle Tierhalter verbindlich werden. Interessierte Bürger, Unternehmen und Organisationen können bis zum 5. August auf den Entwurf der Durchführungsverordnung reagieren. Die Ministerin geht davon aus, dass die Vorlage im Herbst dem Senat und der Abgeordnetenkammer vorgelegt wird. Diese sieht zwischen 2027 und 2040 zu diversen Zeitpunkten neue Vorschriften für die Haltung von Milchkühen, Kälbern, Hühnern und Schweinen vor.

Geflügel: Mehr Platz, Vorgaben für robuste Rassen

Für die Geflügelhaltung ist unter anderem geplant, die ausgestalteten Käfige ab 2035 zu verbieten. Die zulässige Besatzdichte für Masthühner soll schrittweise in den Jahren 2030, 2025 und 2040 gesenkt werden, die für Legehennen 2040, die für Aufzuchtlegehennen 2030 und 2040. Vorgaben für Sitzstangen und/oder Plattformen sowie zu Unterständen für Jungvögel sollen jeweils 2040 in Kraft treten. Eine Pflicht zu ausreichendem Einstreu ist ab 2030 vorgesehen, Vorgaben zu robusten Rassen ab 2040.

Änderungen in der Schweine- und Rinderhaltung

Zur Schweinehaltung sollen unter anderem Vorgaben zur Ausweisung von Funktionsbereichen 2035 und 2040 in Kraft treten, strengere Maßnahmen zum Stallklima 2028 und 2030. Ab 2028 ist zudem vorgesehen, dass Ferkel ab dem Alter von einer Woche Futter in der Nähe der Sau erhalten. Bis 2040 ist es das Ziel, dass sich die Sau in der Abferkelphase frei bewegen kann. Die Belegungsdichte soll dann gesenkt werden. Ein Verbot des Kupierens der Eckzähne der Ferkel ist für 2030 geplant, das Kupieren der Schwänze soll in den Jahren 2028 bis 2030 auslaufen. Bei der Milchvieh- und Kälberhaltung ist die Anbindehaltung ab 2035 verboten. Kühe bekommen unter anderem ab 2030 mehr Liegefläche und es gibt strengere Vorgaben zum Trinkwasser- und Raufutterzugang ab 2028 und 2030.

Zusätzliche Maßnahmen zum Ausgleich höherer Emissionen

Die Ministerin stellte zu den Vorgaben fest, dass einige Vorschriften und Verhaltensanforderungen der weiteren Forschung bedürften und/oder in Pilotprojekten in der Praxis erprobt werden müssten. Einige Vorschriften dürften sich negativ auf die Emissionen von Stickstoff, Feinstaub, Geruch und Treibhausgasen auswirken. Hierfür müssten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, so Wiersma. Einige Vorschriften erforderten erhebliche Investitionen oder bedeuteten eine große Veränderung, zum Beispiel die zur zulässigen Besatzdichte. Auch könnten gewisse Vorgaben nur mit einer umfassenden Renovierung oder dem Neubau von Ställen umgesetzt werden. Dafür benötigten die Tierhalter eine Genehmigung.