
Wird der Start erneut verschoben?
Auf der AMK in Heidelberg sprachen sich die Unions-, SPD- und FDP-geführten Agrarministerien für eine deutliche Überarbeitung und erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes aus.
von AgE Quelle AgE erschienen am 29.09.2025Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Heidelberg konnten sich die Landwirtschaftsminister und -ministerinnen der Bundesländer nicht auf eine gemeinsame Haltung zur Zukunft des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) verständigen. Während Union, SPD und FDP dafür plädierten, das Gesetz deutlich zu überarbeiten und dessen Start erneut zu verschieben, äußerten sich die grün-geführten Ressorts zurückhaltender.
Wie die Landwirtschaftsministerien in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer Protokollerklärung feststellten, weise das aktuelle THKG „erhebliche Mängel“ auf und bringe keinen „erkennbaren Mehrwert für die Verbraucher“.
Hauk fordert Qualität vor Schnelligkeit
Die genannten Länder bitten den Bund daher einerseits, „bewährte, wirtschaftstragende Kennzeichnungssysteme als Verbraucherinformation einzubinden“. Andererseits brauche es Planungs- und Rechtssicherheit für Investitionen, einen 20-jährigen Bestandsschutz für Ställe, Anpassungen am Bundesimmissionsschutzgesetz und Zusagen des Bundes zur finanziellen Unterstützung des Umbaus der Nutztierhaltung.
Ferner fordern die Länder in der Protokollerklärung den Bund auf, das geplante Inkrafttreten des Gesetzes erneut zu verschieben. Der AMK-Vorsitzende und Landwirtschaftsminister Baden-Württembergs, Peter Hauk, nannte den bislang vorgesehen 1. März 2026 als „zu sportlich“. Der CDU-Politiker betonte, dass „Qualität vor Schnelligkeit“ gehen sollte.
Rainer deutet erneute Verschiebung an
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte warnte hingegen vor einer weiteren Verschiebung. In einer eigenen Protokollerklärung äußerten die grünen Agrarministerien in Hannover, Bremen und Hamburg zwar grundsätzlich Unterstützung dafür, das Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Staudte warnte jedoch davor, dass eine erneute Verschiebung in der Branche den Eindruck erwecken könnte, es werde immer wieder auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ vertagt. Dadurch könnte Unsicherheit entstehen, warnte Staudte. Und davon gebe es bei den Tierhaltern wegen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainers „ Nacht-und-Nebel-Aktion“, das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) einzustampfen, bereits genug, so Staudtes Seitenhieb auf den CSU-Minister.
Dieser wiederum äußerte Zweifel am Startdatum des THKG. Rainer betonte, dass das Gesetz bereits „vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren“ müsse. Der aktuelle Zeitplan sei dafür schwierig, die Fraktionen im Bundestag müssen sich nun „Gedanken machen“, sagte er. Mit Blick auf einen in Medien kursierenden Referentenentwurf aus seinem Haus erklärte Rainer bei der AMK-Abschlusspressekonferenz, dass er vermeintliche Zwischenstände nicht kommentieren wolle. Die Arbeiten an dem Gesetz liefen noch, betonte er: „Es ist noch nichts fertig“.
AbL bleibt skeptisch
Dass Bund und Länder das staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich unterstützen, begrüßte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Damit bestätigen sich nicht die widersprüchlichen Aussagen seitens der CDU-Länder im Vorfeld“, sagte der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz. Skeptisch blickt die AbL dagegen auf die geforderte Einbindung privatwirtschaftlicher Siegel. „Für uns Bäuerinnen und Bauern bietet nur eine staatliche Kennzeichnung die notwendige Verlässlichkeit – was eine freiwillige Kennzeichnung eben nicht bietet“, sagte Schulz.
Besorgt zeigte sich der AbL-Bundesvorsitzende zudem über den Ausspruch Hauks, der „Qualität vor Schnelligkeit“ eingefordert hatte. „Der Start darf nicht künstlich in die Länge gezogen werden. Die Kennzeichnung muss nach bereits erfolgter Verschiebung spätestens im März 2026 in Kraft treten“, forderte Schulz.