
Lebens- und Futtermittelrecht: Plant Brüssel Vereinfachungen?
Laut einem Leak zum Omnibuspaket für den Nahrungs- und Futtermittelbereich könnte die EU-Kommission vorschlagen, Zulassungen für Pflanzenschutzmittel EU-weit bald unbegrenzt zu erteilen mit Ausnahmen für besonders besorgniserregende Wirkstoffe. Auch beim Futtermittelrecht werden Vereinfachungen angepeilt.
von Agra Europe erschienen am 24.11.2025Die Europäische Kommission plant offenbar im Rahmen eines weiteren Omnibuspakets weitreichende Vereinfachungen im Bereich des Nahrungs- und Futtermittelrechts. Wie aus einem vorläufigen Entwurf für eine entsprechende Verordnung hervorgeht, sollen vor allem bei den Anwendungs- und Genehmigungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln deutliche Vereinfachungen vorgeschlagen werden. Gleiches gilt für Futtermittelzusatzstoffe.
?Offiziell vorstellen will die EU-Kommission den Legislativvorschlag am 16. Dezember. Beobachter rechnen aber damit, dass der Termin auf den kommenden Januar verschoben werden könnte. Mit den Vereinfachungen sollen auch administrative Belastungen für Landwirte verringert werden.
Weniger Zulassungsaufwand bei GVO?
Dem Dokument zufolge soll u. a. vorgeschlagen werden, die Vorschriften für Lebens- und Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu präzisieren. Produkte ohne lebende Zellen von GVO sollen von der Regulierung ausgeschlossen werden.
Die Genehmigung von Futtermittelzusätzen soll für unbegrenzte Zeit gelten, mit Ausnahmen bestimmter Risikokategorien. Für Futtermittelzusätze soll die Kennzeichnung künftig auch digital erfolgen können. Allerdings sollen sicherheitsrelevante Informationen weiterhin physisch auf dem Etikett angegeben werden.
Vereinfachungen beim Pflanzenschutz
Die Verfahren zur Genehmigung neuer Wirkstoffe im chemischen Pflanzenschutz sollen gemäß dem Entwurf effizienter gestaltet werden. Die Zulassungen sollen „unbegrenzte Gültigkeit“ erhalten, sofern es sich nicht um Wirkstoffe mit einem hohen Risiko handelt. Die Mitgliedstaaten sollen dem Leak zufolge aufgefordert werden, Ressourcen für die Bewertung neuer Wirkstoffe freizusetzen, um die Zulassungsverfahren künftig reibungsloser ablaufen zu lassen.
Des Weiteren sollen die Kriterien zur Identifizierung von Wirkstoffen mit geringem Risiko vereinfacht werden. Ermöglicht werden soll, die Genehmigung hier auch nachträglich zu beantragen. Das soll entsprechende Produkte schneller in den Markt bringen. ?
Aufzeichnungspflichten für biologische Pflanzenschutzmittel sollen vereinfacht werden. Landwirte müssten dann keine Aufzeichnungen über die Verwendung entsprechender Wirkstoffe führen. Die bestehenden Vorschriften sollen außerdem überarbeitet und klarer gestaltet werden. Damit sollen die Effizienz gesteigert und die Kosten gesenkt werden.
Die EU-Kommission will dem vorläufigen Verordnungsentwurf zufolge die Verfügbarkeit nachhaltiger Pflanzenschutzmittel, insbesondere solcher mit biologischen Wirkstoffen, erhöhen. So sollen biologische Wirkstoffe priorisiert genehmigt werden. Auch sollen die Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen vorläufige Genehmigungen für neue biologische Pflanzenschutzmittel erteilen können. Erleichtert werden soll zudem die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen zwischen den EU-Ländern.









