Tierschutzorganisationen Kein Verbandsklagerecht im Bund
Auf absehbare Zeit wird es für anerkannte Tierschutzorganisationen kein Verbandsklagerecht geben. Die Bundesregierung begründet ihre Haltung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mit der Zuständigkeit der Länder für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften.