
Koalitionen uneinig über Tierschutznovelle
SPD, FDP und Grüne verhandeln über Änderungen am Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Insbesondere zwischen FDP und Grünen gehen die Positionen auseinander.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 18.10.2024Die Koalitionsfraktionen ringen um einen gemeinsamen Antrag zur Novelle des Tierschutzgesetzes. Laut FDP-Berichterstatter Ingo Bodtke sind für die kommenden Sitzungswochen bislang neun Verhandlungstermine angesetzt. Bis wann ein Kompromiss stehen könnte, lässt der FDP-Politiker offen. Eine Verabschiedung des Gesetzes vor Weihnachten sei möglich, aber nicht zwingend. Für Bodtke ist absehbar, dass eine Einigung im Haustierbereich leichter zu erreichen sein wird als bei Nutztieren.
CDU: „Praxisfern und handwerklich schlecht“
Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam aus der Union. Nach Ansicht von Agrarsprecher Albert Stegemann wird er dazu führen, „dass die Tierhaltung in Deutschland sukzessive abgeschafft wird.“ Ein effektiver und zielführender Tierschutz funktioniere im EU-Binnenmarkt nur in einem gemeinsamen Rechtsrahmen. Der vorliegende Entwurf sei praxisfern und handwerklich schlecht gemacht.
bpt sieht erheblichen Korrekturbedarf
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) kritisierte in der Anhörung, dass im Entwurf unnötige Bürokratie aufgebaut werde, ohne dass damit ein Nutzen für den Tierschutz verbunden sei. Als Beispiel nannte bpt-Präsidiumsmitglied Dr. Andreas Palzer eine Verdreifachung der jährlichen Dokumentationspflichten beim Schwänzekupieren. Der Tierarzt verwies zudem auf ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit den Schwanzbeißen, das in allen Haltungsformen vorkomme. Hier müsse eine intensive Ursachenforschung vor neuen gesetzlichen Regelungen stehen.
Die Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, Dr. Esther Müller, forderte hingegen ein vollständiges Verbot der Anbindehaltung. Zudem erwarte der Tierschutzbund das vollständige Verbot „tierschutzwidriger Haltungssysteme“ wie Käfig-, Kastenstand- und Anbindehaltung sowie ein Verbot schmerzhafter Eingriffe und Amputationen ohne medizinische Indikation.