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EU-Tierschutzgesetze

EU: Brüssel startet Konsultation zur Abschaffung der Käfighaltung

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Abschaffung der Käfighaltung bei Nutztieren gestartet. Brüssel wollte ursprünglich viel früher ein umfassendes Tierschutzpaket vorlegen.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 20.06.2025
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Abschaffung der Käfighaltung von Nutztieren gestartet. © Dmitry Rukhlenko / colourbox.de
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Die Europäische Kommission will beim Tierschutz ihre Zusagen über eine umfassendere Novellierung zentraler Regulierungen nun offenbar doch einlösen. Darauf deutet eine am Mittwoch (18. Juni 2025) gestartete öffentliche Konsultation zu dem Thema hin. Demnach ist für Ende 2026 die Vorlage von Gesetzesvorschlägen vorgesehen.

Nicht nur Legehennenhalter sind betroffen

Bis zum 16. Juli 2025 haben die Teilnehmer Zeit, ihre Einschätzung zu einem schrittweisen Verbot der Käfighaltung darzulegen. Betroffen sind laut Kommission die Halter von Legehennen, Kälbern, Junghennen, Kaninchen, Enten, Gänsen und Wachteln. Auch Sauenhalter müssten sich laut den Plänen möglicherweise von der Kastenstandhaltung endgültig verabschieden.

Überarbeitung der Tiertransportverordnung: Überschaubare Fortschritte

Die Kommission wollte hierzu eigentlich im Spätsommer 2023 ein umfangreiches Paket für stärker harmonisierte Standards vorgelegt haben. Unter anderem hatte die damalige Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides ein Komplettverbot der Käfighaltung in Aussicht gestellt. Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Mit einigen Monaten Verspätung wurde lediglich ein Vorschlag zur Überarbeitung der Tiertransportverordnung präsentiert. Hier sind die Fortschritte bisher überschaubar. Sowohl dem Europaparlament als auch dem Rat fällt es schwer, sich auf eine Position für den Start von Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission zu verständigen.

Verbot des Tötens männlicher Küken geplant

Darüber hinaus ist gemäß der Konsultation ein Verbot des Tötens von männlichen Küken aus Legelinien geplant. Geprüft wird offenbar auch, inwieweit sogenannte Spiegelklauseln – also gleichwertige Tierschutzstandards – für aus Drittstaaten eingeführte Tiere und ihrer Erzeugnisse angewendet werden könnten.