Entschädigung bei Tierseuchen
Tierseuchenkasse: teilweise Entschädigung bei Verfehlungen
Wenn ein Tierhalter gegen seine Pflichten verstößt, verliert er den Anspruch auf Entschädigung nach § 15 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG). Teil 2 der Beitragsserie Thema Tierseuchenkasse befasst sich mit den Fällen, in denen der Tierhalter trotzdem eine teilweise Tierseuchenentschädigung erhalten kann.
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Thorsten Bludau, Dr. Ursula Gerdes In den letzten Jahrzehnten hat es in Europa und Deutschland in zeitlichen Abständen immer wieder größere Tierseuchenzüge gegeben, die umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich gemacht haben. Die Folgen sind für sämtliche Beteiligten einschneidend: Tierhalter müssen nicht nur die Tötung der von ihnen betreuten Tiere und die dabei entstehenden Kosten sowie die psychischen Folgen bewältigen. Daneben schlagen umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen auch auf die kommunalen Veterinärbehörden durch, die für die verwaltungsrechtliche Umsetzung der Tötung und unschädlichen Beseitigung zuständig sind. Im Tierseuchenfall gewährt der Gesetzgeber freiwillig Entschädigungszahlungen. Um die volle Höhe ausgezahlt zu...