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Entschädigung bei Tierseuchen

Tierseuchenkasse: Zahlung auch bei Pflichtverletzungen?

Im Seuchenfall gewährt der Gesetzgeber Geflügelhaltern eine Entschädigungszahlung. Um diese in voller Höhe zu bekommen, muss der Tierhalter aber bestimmte Rechtsvorschriften erfüllen. Welche das sind und in welchen Fällen die TSK die Entschädigung kürzen muss, wird in Teil 1 dieser dreiteiligen Beitragsserie zu diesem Thema beleuchtet.
Veröffentlicht am
Die Grundnorm für den Anspruch auf Entschädigung bei Tierverlusten ist § 15 TierGesG geregelt.
Die Grundnorm für den Anspruch auf Entschädigung bei Tierverlusten ist § 15 TierGesG geregelt. New Africa/Shutterstock.com
Thorsten Bludau, Dr. Ursula Gerdes Die Folgen von Tierseuchen sind für sämtliche Beteiligten einschneidend: Tierhalter müssen nicht nur die Tötung der von ihnen betreuten Tiere und die dabei entstehenden Kosten sowie die psychischen Folgen bewältigen. Darüber hinaus sind bundesweit alle Tierhalter von den steigenden Beitragszahlungen an die Tierseuchenkassen der jeweiligen Bundesländer betroffen. Die Neukalkulation von Beitragssätzen, verbunden mit intensiven Diskussionen mit den Tierhaltern wiederum führen zu massiven Verwaltungsaufwänden und somit zu weiteren Kosten. Und nicht zuletzt schlagen umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen auch auf die kommunalen Veterinärbehörden durch, die für die verwaltungsrechtliche Umsetzung der Tötung und...
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