
EU treibt Käfigausstieg voran
Deutschland ist bei der Käfighaltung bereits weiter als viele EU-Staaten. Ein neuer EU-Rahmen könnte dennoch Wettbewerb und Investitionen neu ordnen.
von DGS Redaktion Quelle Europäische Kommission Arbeitsprogramm 2026 erschienen am 02.04.2026Die Europäische Kommission will noch 2026 einen Gesetzesvorschlag zum Ausstieg aus der Käfighaltung vorlegen. Damit konkretisiert sich ein Vorhaben, das auf EU-Ebene seit mehreren Jahren vorbereitet wird. Für Deutschland ist das Thema auf den ersten Blick weniger einschneidend als für andere Mitgliedstaaten. Klassische Käfigsysteme sind hier weitgehend abgeschafft. Dennoch dürfte ein neuer EU-Rechtsrahmen spürbare Auswirkungen auf die Geflügelhaltung haben.
Der geplante Rechtsrahmen soll mehrere Nutztierarten betreffen, darunter auch die Legehennenhaltung. Anders als bei früheren Ansätzen ist keine einheitliche Lösung vorgesehen. Stattdessen arbeitet die Kommission an tierartspezifischen Vorgaben, die die bestehenden Haltungssysteme schrittweise ersetzen sollen.
Wettbewerb rückt in den Mittelpunkt
Der zentrale Punkt liegt im europäischen Binnenmarkt. Während deutsche Betriebe bereits hohe Anforderungen erfüllen, gelten in anderen EU-Ländern teils noch weniger strenge Vorgaben. Ein einheitlicher Rechtsrahmen könnte diese Unterschiede verringern. Für deutsche Legehennenhalter stellt sich damit die Frage, ob sich Wettbewerbsnachteile gegenüber Produzenten in anderen Mitgliedstaaten künftig reduzieren. Gleichzeitig hängt viel davon ab, wie streng die neuen Vorgaben tatsächlich ausfallen.
Unklar ist weiterhin, welche Haltungssysteme auf EU-Ebene künftig zulässig sind. Auch die Ausgestaltung von Übergangsfristen ist noch nicht festgelegt. Diese Punkte entscheiden darüber, ob bestehende Ställe angepasst werden müssen oder Bestand haben. Gerade für Betriebe, die in den vergangenen Jahren in alternative Haltungssysteme investiert haben, bleibt die Lage damit schwer einschätzbar.
Auswirkungen auf Investitionen
Die Unsicherheit betrifft vor allem langfristige Entscheidungen im Stallbau. Investitionen werden über viele Jahre geplant, während sich die politischen Rahmenbedingungen derzeit in Bewegung befinden.
Hinzu kommt, dass Marktanforderungen im Lebensmitteleinzelhandel häufig bereits über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Ein neuer EU-Rahmen könnte diese Entwicklung verstärken oder neu ausrichten.
Das Verfahren steht noch am Anfang. Mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs beginnt zunächst das reguläre EU-Gesetzgebungsverfahren. Das Europäisches Parlament und die Mitgliedstaaten werden den Vorschlag beraten und anpassen.
Für die Geflügelbranche in Deutschland bleibt das Thema dennoch relevant. Entscheidend wird sein, ob die EU-Regeln bestehende Unterschiede im Binnenmarkt angleichen oder neue Anforderungen schaffen.










