Eierbranche Geschlechtsbestimmung im Ei: Stillstand ist keine Option
Statt bis zum 7. Bruttag darf die Geschlechtsbestimmung im Ei ab 1. Januar 2024 bis einschließlich des 12. Bruttages erfolgen. Das verschafft Entwicklern und Brütereien etwas Luft. Stagnation hat das aber nicht zur Folge – im Gegenteil.