Eierbranche
Geschlechtsbestimmung im Ei: Stillstand ist keine Option
Statt bis zum 7. Bruttag darf die Geschlechtsbestimmung im Ei ab 1. Januar 2024 bis einschließlich des 12. Bruttages erfolgen. Das verschafft Entwicklern und Brütereien etwas Luft. Stagnation hat das aber nicht zur Folge – im Gegenteil.
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Wie ein Damoklesschwert hing der 1. Januar 2024 noch zu Beginn des Jahres über der Branche. Ab da sollte laut Gesetz die Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bebrütungstag stattfinden. Doch die derzeit am Markt befindlichen Methoden zur Geschlechtsbestimmung können das nicht leisten und hätten das bis zum Stichtag auch nicht gekonnt. Deshalb hat die Politik einer Lockerung zugestimmt und das Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG) gebilligt. Angehängt war diesem das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens. Dieser Neuregelung zufolge ist der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem kommenden Jahr bis einschließlich dem 12. Bebrütungstag...
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