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Biosicherheit

Mobilstallhaltungen abschirmen

Wie lassen sich Mobilstallhaltungen von Krankheitserregern wie dem Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) abschirmen? Gerade in dieser Haltungsform macht die Diskrepanz zwischen rechtlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung individuelle Lösungen nötig. Im Beitrag wird auf Besonderheiten hingewiesen, die bei der Erstellung von Biosicherheitskonzepten für Mobilstallhaltungen berücksichtigt werden müssen.

von Dr. Christine Ahlers, Geflügelgesundheitsdienst, Thüringer Tierseuchenkasse, Jena erschienen am 27.01.2026
Auch Mobilstallhaltungen sind vor dem Keimeintrag wie dem Virus der Aviären Influenza zu schützen. © Anja Nährig
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Die extrem hohe Zahl an HPAI-Fällen bei Wildvögeln während des letzten Vogelzuges und Nachweise des hochpathogenen Aviären Influenzavirus (HPAIV) in klinisch gesunden Wildvögeln (EFSA, 2025) begründen ein hohes Risiko für die Einschleppung dieser Tierseuche in Geflügelhaltungen. Der Schutz des Geflügels vor dem Eintrag von HPAIV-Infektionen und einer möglichen weiteren Verbreitung ist deshalb enorm wichtig.

Checklisten im Internet

Biosicherheitsmaßnahmen sollten konsequent eingehalten werden, zumal Tierhalter rechtlich verpflichtet sind, Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu treffen (Art. 10 Absatz 1 VO (EU) 2016/429, Tiergesundheitsrechtsakt). In nationalen Rechtsvorschriften (Geflügelpest- und Geflügel-Salmonellen-Verordnung) sind die grundlegenden Vorgaben zur Biosicherheit festgelegt – mit je nach Bestandsgröße unterschiedlichen baulichen und Managementanforderungen. Empfehlungen zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen wurden von verschiedenen Institutionen veröffentlicht (Kasten).

Biosicherheit – Empfehlungen
  • Checklisten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI): www.fli.de > Aktuelles > Tierseuchengeschehen > Aviäre Influenza

Herausforderungen für Mobilstallhalter

Die praktische Umsetzbarkeit verschiedener Biosicherheitsmaßnahmen wird jedoch – weitgehend unabhängig von der Bestandsgröße – maßgeblich von der Struktur und dem Standort des jeweiligen Betriebes bestimmt. Insbesondere für Mobilstallhaltungen ergeben sich aus der Diskrepanz zwischen rechtlicher Anforderung und Praktikabilität häufig Fragestellungen, die individuelle Lösungen erfordern.

So haben viele der über 10.000 aktuell in Deutschland betriebenen Mobilställe keinen Vorraum, wodurch die Einrichtung und der Betrieb einer Hygieneschleuse, die ab einer bestimmten Bestandsgröße gemäß Geflügel-Salmonellen-Verordnung rechtlich vorgeschrieben ist, deutlich aufwendiger sind. Auch das Tragen stallspezifischer Schutzkleidung ist in Betrieben mit mehreren kleinen mobilen Stalleinheiten aufwendiger und deshalb in der Praxis vermutlich schwieriger konsequent umzusetzen als in Festställen mit größeren Tierplatzzahlen. Eine weitere Herausforderung für Mobilstallbetreiber ist die Schadnagerbekämpfung im näheren Umfeld des Stalles, ohne dass die Hühner Kontakt zu den aufgestellten Köderboxen haben.

Andere Biosicherheitsmaßnahmen, die z. B. die Stallhygiene und den Wildvogelschutz betreffen (inklusive wildvogelsicherer Lagerung von Futter, Einstreu und sonstigen Materialien, mit denen das Geflügel in Berührung kommt), können problemlos auch in Mobilstallhaltungen umgesetzt werden.

Im Hinblick auf die in der Geflügel-Salmonellen-Verordnung geforderte bauliche Trennung einzelner Stallbereiche (Abschnitt 2 Pkt. 2 der Anlage), ist die Geflügelhaltung in separat geführten und räumlich getrennt aufgestellten Mobilställen sogar von Vorteil. Hingegen kann die Sicherung des Geflügelstandortes vor unbefugtem Betreten unter Umständen – und je nach Lage – für Mobilställe und deren Ausläufe weniger gut kontrollierbar sein.

Möglichkeiten für Hygieneschleusen

Schwieriger wird es auch bei der Einrichtung einer Hygieneschleuse, die für Haltungen ab 350 Legehennen (je Betrieb) in jeder Herde vorgeschrieben ist und die über ein Handwaschbecken mit Frischwasserversorgung und Abfluss oder Auffangmöglichkeit für Abwasser und Umkleidemöglichkeit mit fester Vorrichtung zur getrennten Aufbewahrung von Stall- und Straßenkleidung und -schuhen verfügen muss (Abschnitt 2, Pkt. 3 der Anlage zur Geflügel-Salmonellen-Verordnung).

In der Hygieneschleuse müssen Schuhe gereinigt und desinfiziert sowie Gerätschaften vor der Verbringung in den Stall gereinigt werden (Abschnitt 1 Pkt. 6 Geflügel-Salmonellen-Verordnung). Hier gilt es, praktikable Lösungen zu finden, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen, von der zuständigen Behörde akzeptiert und in der alltäglichen Arbeitsroutine zuverlässig und konsequent umgesetzt werden.

Ein möglicher Ansatz, insbesondere für größere Mobilställe ohne Vorraum, ist eine mobile Hygieneschleuse in einem dafür ausgerüsteten Container (z. B. umgerüsteter Pferdeanhänger), der vor der Eingangstür zum Mobilstall abgestellt wird und mit dem Mobilstall versetzt werden kann. Dieser Container muss jedoch frostsicher sein, um auch in den Wintermonaten zuverlässig als Hygieneschleuse zu „funktionieren“.

Mobile Schleuse in der Box

Praktikabler ist vermutlich für viele Mobilstallhaltungen eine in einem separaten Raum am Hof zentral eingerichtete Hygieneschleuse, in der Gerätschaften und Schuhwerk gereinigt und desinfiziert werden und für jeden Stall eine leicht zu reinigende und desinfizierende „mobile Hygieneschleuse in der Box“ vorgehalten wird. Diese (stallspezifischen) Boxen werden dann bei jedem Besuch im Stall mitgenommen, um sich unmittelbar vor Betreten des Stalles die Hände waschen zu können und stallspezifische Oberbekleidung und Schuhwerk bzw. Überzieher anzulegen und nach Gebrauch, z. B. in Kunststofftüten, sicher zu verpacken, um sie später am Hof zu reinigen bzw. zu entsorgen.

Um nicht den Auslauf durchqueren zu müssen, bevor der Mobilstall über die Hygieneschleuse betreten wird, sollte der Mobilstall möglichst am Rand der Auslauffläche aufgestellt und die Hygieneschleuse so positioniert werden, dass sie vor Betreten des Stalles, aber auch vor Betreten des Auslaufs, genutzt wird. Wo das nicht möglich ist, sollte mit der zuständigen Behörde geklärt werden, ob die Hygieneschleuse am Rand des Auslaufs oder aber im Auslauf vor dem Stalleingang durchlaufen werden soll.

Arbeitskleidung und Schuhwerk

Der Auslauf sollte grundsätzlich nur nach Wechsel des Schuhwerks oder mit Überziehern betreten werden. Zum Anlegen stallspezifischer Oberbekleidung am Auslauf oder am Stall gibt es jedoch unterschiedliche Empfehlungen. Ausschlaggebend ist, dass von der möglicherweise keimbelasteten Straßenkleidung kein Infektionsrisiko für die Tiere ausgehen darf. Aus diesem Grund sollte nicht nur auf sauberes Schuhwerk (Profil!) geachtet werden, sondern auch die Arbeitskleidung regelmäßig heiß (mindestens 60 °C, besser 95 °C) gewaschen und bei sichtbarer Verschmutzung gewechselt werden.

Für Arbeiten im Stall, die in Mobilställen mit relativ engem Tierkontakt verbunden sind, ist es besonders wichtig, stallspezifische Arbeits- oder Schutzkleidung zu tragen, auch wenn das für Betriebe mit mehreren kleinen Stalleinheiten recht aufwendig ist.

Seuchenschutzwannen oder -matten sind zur Desinfektion des Schuhwerks nicht ausreichend wirksam, weil – je nach verwendetem Präparat – eine Einwirkzeit von mindestens 30 Minuten und ein (zumindest annähernd) sauberes Sohlenprofil notwendig ist, um Keime abzutöten. Empfohlen wird deshalb, nach der Nutzung die gereinigten Stiefel für mindestens 30 Minuten in einer Desinfektionsmittellösung stehen zu lassen. Auch hierfür erscheint eine zentrale Hygieneschleuse am Hof der geeignetste Ort.

Dreck kann man nicht desinfizieren. Arbeitsschuhwerk ist deswegen vor Betreten der Legehennenhaltung zu reinigen.
Dreck kann man nicht desinfizieren. Arbeitsschuhwerk ist deswegen vor Betreten der Legehennenhaltung zu reinigen. © hjochen/Shutterstock

Schadnagerbekämpfung

Monitoring und Bekämpfung von Schadnagern zählen zu den grundsätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen in jeder Geflügelhaltung. Ordnung und Sauberkeit im Haltungsumfeld sowie eine schadnagersichere Lagerung von Futter, Beschäftigungsmaterial und Einstreu vorausgesetzt, kann die Befallsvorbeugung in Mobilhaltungen mit regelmäßigem Umsetzen des Stalles einfacher sein als in Festställen. Wenn jedoch in unmittelbarer Nähe des Stalles ein Schadnagerbefall vorliegt, bleibt häufig das Versetzen des Stalles die einzige Option, sofern nicht sichergestellt werden kann, dass ausgelegte Köder für die Hühner nicht erreichbar sind.

Nagerloch. Systematische Kontrollen zur frühzeitigen Erkennung eines Schadnagerbefalls sind auch im Auslauf vorzunehmen.
Nagerloch. Systematische Kontrollen zur frühzeitigen Erkennung eines Schadnagerbefalls sind auch im Auslauf vorzunehmen. © Dr. Christine Ahlers
Kurz & bündig

Insbesondere in Mobilstallhaltungen sind häufig betriebsindividuelle Lösungen erforderlich, um einen guten Biosicherheitsstatus durch praktikable bauliche und Managementmaßnahmen nachhaltig zu sichern. Die Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt ist in diesen Fällen empfehlenswert, um sicherzustellen, dass rechtliche Anforderungen – und das insbesondere im Tierseuchenfall – eingehalten werden.

Der Beitrag enthält kein vollständiges Biosicherheitskonzept, das in jeder Mobilstallhaltung umsetzbar ist. Maßnahmen, die unabhängig von der Art des Stalles durchgeführt werden können, sind nicht erwähnt. Hier wurde vielmehr auf Besonderheiten hingewiesen, die bei der Erstellung von Biosicherheitskonzepten für Mobilstallhaltungen berücksichtigt werden müssen.

Broschüre

Die Broschüre aus dem Projekt „Hyg-MobiLe – Mobilstallhaltung von Legehennen: Innovationen zur Umsetzung eines gesetzeskonformen Hygienemanagements in der Praxis“ ist im Internet downloadbar: www.kurzlinks.de/sicherer_mobilstall

© Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover