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Biosicherheit

Wissenswertes zur Biosicherheit

Mit Hilfe von Biosicherheitsmaßnahmen haben Geflügelhalter die Möglichkeit, ihre Bestände vor Infektionserregern zu schützen. Gerade im Kampf gegen die Geflügelpest rücken solche Maßnahmen in den Fokus.

von Anke Redantz, Redaktion DGS erschienen am 04.11.2025
Während des Vogelzugs besonders im Fokus: Maßnahmen zur Biosicherheit. © Yuri A / Shutterstock
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Die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhalter unerlässlich, um ihre Bestände aktiv vor dem Ausbruch von Tierseuchen zu schützen. Besonders in Zeiten zunehmender Fälle von Geflügelpest rücken die Prinzipien der Biosicherheit verstärkt in den Fokus. Ein Ausbruch etwa der Aviären Influenza (AI) hat nicht nur schwerwiegende tierschutzrelevante Folgen, sondern kann auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Betriebe verursachen – bis hin zur Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit. Darüber hinaus sind Geflügelhalter gesetzlich dazu verpflichtet, grundlegende Biosicherheitsvorgaben einzuhalten. Bei Missachtung droht im Seuchenfall der Verlust von Entschädigungsansprüchen.

Vorkommen und Verbreitung der Aviären Influenza

Wildlebende Wasservögel wie Enten, Schwäne oder Gänse, gelten als Hauptreservoir für das Aviäre-Influenza-Virus. Eine vollständige Ausrottung des Virus ist nicht möglich, da es mittlerweile als dauerhaft präsentes Erregerreservoir anzusehen ist.

Die Inkubationszeit – also der Zeitraum vom Kontakt mit dem Erreger bis zum Auftreten klinischer Symptome – beträgt bei Einzeltieren ungefähr ein bis maximal vier Tage. Die Inkubationszeit einer Herde hingegen kann bis zu drei Wochen betragen. Dieser Unterschied kann darauf zurückgeführt werden, dass innerhalb eines Herdenverbands Infektionsketten von Tier zu Tier weitergegeben werden. Während der Inkubationszeit, die symptomlos verläuft, wird das AI-Virus nicht oder nur in geringen Mengen ausgeschieden. Erst wenn das Virus im infizierten Tier vermehrt wird und deutliche klinische Symptome auftreten, kommt es zur Ausscheidung von Viren. Das kann zu einer Ansteckung weiterer Tiere führen. Nicht alle Individuen einer Herde befinden sich in der gleichen Phase der Infektion. Der zeitliche Verlauf hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Feldstamm des Virus, der Infektionsdosis, dem Alter der Tiere und der betroffenen Spezies. Übertragen wird die Aviäre Influenza durch Tröpfcheninfektion über die eingeatmete Luft sowie durch Kontakt- und Schmierinfektionen. Jeder direkte Kontakt zu infizierten Vögeln kann eine Ansteckung zur Folge habe.

Das AI-Virus kann lange Zeiträume in der Umwelt überleben – begünstigt durch niedrige Temperaturen. Bei warmen Temperaturen hingegen wird der Erreger schneller inaktiviert. Vollständig unwirksam wird er, wenn er einer Temperatur von 56 °C für drei Stunden oder 60 °C für eine halbe Stunde ausgesetzt wird. Bei Frost kann die Infektiosität hingegen für Monate oder Jahre erhalten bleiben.

Sauerstoff und UV-Strahlen beeinträchtigen die Infektiosität des Virus, was auch ein Grund dafür ist, dass Tierseuchen im Sommer tendenziell etwas weniger auftreten. Über einen langen Zeitraum infektiös bleibt der Erreger in organischem Material, da Proteine eine stabilisierende Wirkung auf ihn ausüben. Auch in Wasser, wie etwa in Teichen, Tränken oder Gülle, kann der Erreger Monate oder sogar Jahre überdauern. Dagegen ist er besonders empfindlich gegenüber Austrocknung.

Zahlreiche Symptome

Hühner und Puten zählen zu den am stärksten empfänglichen Nutzgeflügelarten für Viren der Aviären Influenza. Etwa 24 Stunden vor einer deutlich erhöhten Mortalität treten Symptome auf. Dazu gehören eine verminderte Aktivität bis hin zu Apathie, ein stumpfes Federkleid, Atemnot und Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, Störungen des Zentralnervensystems wie Gleichgewichtsstörungen oder Wassereinlagerungen im Kopfbereich – dies sind nur einige der auffälligsten Symptome. Bei Legehennen können plötzliche Qualitätsmängel der Eier wie dünne Schalen oder Verformungen auftreten, bevor die Legeleistung vollständig erliegt. Bei Enten und Gänsen sind die Symptome meist weniger stark ausgeprägt, und auch die Mortalität fällt oft geringer aus.

Managementpläne für die Übersicht

Checklisten für die Erstellung eines Biosicherheitskonzepts und deren Evaluierung nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakts für Geflügel haltende Betriebe stehen im Internet zur Verfügung. Sie sind für Geflügelhalter ein Instrument, mit dem sie betriebsindividuell prüfen können, welchen Risiken ihr Betrieb ausgesetzt ist, welchen Anforderungen ihr Betrieb bereits gerecht wird und in welchen Bereichen nachgearbeitet werden muss. Wichtig: Die betriebsindividuelle Situation muss darin einfließen. Es gibt nicht den einen Plan, der für alle Betriebe gleichermaßen gilt.

Einzelne Maßnahmen im Überblick

Da Wildvögel ein bedeutendes Reservoir für die Erreger der Geflügelpest darstellen, ist es für Geflügelbetriebe besonders wichtig, den Eintrag von Erregern über Wildvögel konsequent zu verhindern. Jeglicher direkte oder indirekte Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln sollte so weit wie möglich ausgeschlossen werden.

Doch nicht nur Wildvögel gefährden die Gesundheit des Geflügels. Es gibt zahlreiche weitere potenzielle Eintragsquellen, die berücksichtigt werden müssen. Zu den belebten und unbelebten Vektoren zählen unter anderem der Personenverkehr, Futter und Wasser, Einstreu und Beschäftigungsmaterial, Parasiten wie Milben und Fliegen sowie Schadnager. Auch Haustiere können Krankheitserreger verbreiten und stellen somit eine zusätzliche Gefahr dar. Alle diese Quellen müssen sorgfältig kontrolliert werden, um Geflügel zu schützen. Deshalb ist es wichtig, den Betrieb umfassend zu betrachten – sowohl die Umgebung als auch die internen Gegebenheiten.

Eine zentrale Rolle spielt die konsequente Einhaltung des Schwarz-Weiß-Prinzips, also der klaren Trennung zwischen sauberen und potenziell kontaminierten Bereichen. Ebenso tragen Ordnung und Sicherheit im Stallumfeld wesentlich dazu bei, das Risiko eines Erregereintrags zu verringern. Wichtig dabei: Die eingeführten Biosicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig überprüft und konsequent umgesetzt werden. Häufig wird zwischen baulichen und Managementmaßnahmen unterschieden. Zu den empfohlenen baulichen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Sicherung der Ställe und Wintergärten vor dem Eindringen von Wildvögeln und Schadnagern. Dazu gehört die Absicherung des Mauerwerks und der Fundamente mit Beton. Öffnungen im Mauerwerk wie Fenster oder Lüftungsöffnungen sollten durch Gitter abgesichert werden.
  • Lagerung: Futtermittel, Einstreu und Gerätschaften sind sauber und trocken zu lagern. Sie müssen vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden – idealerweise mittels Lagerung in geschlossenen Behältern, die für Wildvögel und Schadnager nicht zugänglich sind. Die Lagerung sollte trocken und sauber erfolgen.
  • Oberflächenwasser: Der Zugang von Geflügel zu Oberflächenwasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, ist zu verhindern, denn in Wasser übersteht das Virus lange Zeiträume.
  • Zugangsschutz: Aufbau einer Hygieneschleuse an jedem Stalleingang bzw. in jedem Vorraum. Schuhwechsel, Handhygiene und Nutzung von Schutzkleidung muss hier erfolgen. Wenn möglich, sollte die Hygieneschleuse eine physische Barriere darstellen.
  • Mistlagerung sollte nicht in Stallnähe erfolgen.

Bauliche Maßnahmen allein reichen nicht aus, um das Risiko zu minimieren. Mindestens genauso wichtig sind Managementmaßnahmen, wie zum Beispiel:

  • Kontrolle des Besucherverkehrs: Das Betriebsgelände und insbesondere der Tierbereich ist vor unbefugtem Zutritt oder unbefugtem Befahren zu sichern. Dazu gehört auch, die Ställe verschlossen zu halten.
  • Schutzkleidung: Ställe dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Nach Verlassen des Stalls muss diese unverzüglich abgelegt werden. Wiederverwendbare Schutzkleidung muss gereinigt und desinfiziert, Einwegkleidung unschädlich entsorgt werden.
  • Reinigung und Desinfektion: Das Stallgebäude muss nach jeder Ausstallung gereinigt und desinfiziert werden, einschließlich der Verladeplätze und der verwendeten Gerätschaften.
  • Fahrzeughygiene: Alle Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften, die von mehreren Betrieben gemeinsam genutzt werden, müssen vor jeder Weitergabe an den nächsten Betrieb auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden. Fahrwege sollten analysiert werden, mit dem Ziel, kreuzende Wege zu vermeiden. Wo möglich, sollte der Untergrund befestigt werden. Vorrichtungen zur Fahrzeugreinigung und -desinfektion, z. B. eine Durchfahrtswanne oder ein Sprühbogen, sollten errichtet werden.
  • Schädlings- und Schadnagerbekämpfung: Kontrolle und Bekämpfung des gesamten Schädlingsbefalls. Die Schadnagerbekämpfung muss regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Tierkörperlagerung: Behälter zur Aufbewahrung verendeter Tiere sind bei Bedarf, mindestens jedoch ein Mal im Monat, zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Futter- und Wasserhygiene: Es ist ausschließlich hygienisch unbedenkliches Futter und Wasser einzusetzen. Wird Brunnenwasser zum Tränken genutzt, so soll das jährlich mikrobiologisch überprüft werden.

Bei der Auswahl der Desinfektionsmittel werden DVG-gelistete Mittel empfohlen. Aber nur die auf der tagesaktuellen Liste aufgeführten Desinfektionsmittel sind auch wirklich DVG-gelistet.

Bei der Auswahl der Mittel sollte besonders auf die Einwirkzeit geachtet werden. Für die Desinfektion des Schuhwerks im Eingangsbereich der Ställe sollten solche Mittel verwendet werden, die in der Liste der zugelassenen Mittel eine Mindesteinwirkzeit von 30 Minuten aufweisen. Das im Stall benutzte Schuhwerk sollte für diese Dauer in der entsprechenden Lösung desinfiziert werden. Desinfektionsmatten im Eingangsbereich werden von Tierärzten als nicht ausreichend wirksam angesehen, da die Einwirkzeiten zu kurz sind und lediglich die Sohlen benetzt werden. Aus diesen Grund wird diese Methode grundsätzlich kritisch betrachtet.

Ohne Akzeptanz der Mitarbeiter geht gar nichts

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Mitarbeiterschulung und -motivation gelegt werden. Entscheidend ist, bei allen Mitarbeitern ein Verständnis für die Biosicherheitsmaßnahmen zu schaffen und kontinuierlich zu fördern. Wenn die Mitarbeiter die Maßnahmen nicht verstehen und unterstützen, dann kann selbst das beste Konzept wirkungslos sein. Es wird empfohlen, dass sowohl eigene als auch externe Mitarbeiter privat kein Geflügel halten, um das Risiko einer Einschleppung aus Hobbyhaltungen zu minimieren. Für die tägliche Arbeit sollte die Lage der verschiedenen Bereiche wie Pausenräume, Toiletten, Umkleiden und Duschen überprüft werden, mit dem Ziel, sich kreuzende Wege so gut wie möglich zu vermeiden und so das Risiko einer Kontaminationsübertragung zu verringern.

Viele vermeintlich kleine Maßnahmen können den Biosicherheitsstatus erheblich verbessern. Zu diesen gehört beispielsweise die Aufbewahrung von Stallstiefeln mit der Sohle nach oben oder die Anschaffung von Mülleimern mit Fußtritt. Alle Mitarbeiter und Personen, die das Betriebsgelände betreten, müssen regelmäßig unterwiesen werden – jeweils angepasst an ihre spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Das fördert die Akzeptanz und das Verständnis für die Biosicherheitsmaßnahmen. Zudem ist es wichtig, jede Unterweisung zu dokumentieren, um auch im Falle eines AI-Ausbruchs einen Nachweis erbringen zu können.

Die Liste der Biosicherheitsmaßnahmen basiert auf Beobachtungen zu Eintragsursachen aus vergangenen Ausbrüchen. Ein lückenloser Nachweis einer spezifischen Eintragsursache ist jedoch bei der Analyse vergangener Ausbrüche nur selten möglich. Bislang gibt es auch keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass eine Maßnahme wichtiger ist als eine andere.

Weiterführende Links

Für eine tiefergehende Information stehen im Internet zahlreiche Quellen zur Verfügung. Checklisten können dabei helfen, Risikofaktoren zur Biosicherheit zu erfassen und den Status des Betriebes zu bewerten. Außerdem sind Empfehlungen zur Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen verfügbar. Hier eine Auswahl:

  • Hinweise zur Erkennung der Geflügelpest – Krankheitsverlauf und Symptome.
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Aviären Influenza vom FLI.
  • Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der Hochpathogenen Aviären Influenza – erstellt von ZDG/FLI.
  • Biosicherheit in Tierhaltungen, Konzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt.
  • Stoppt die Vogelgrippe: Kommunikationstool zur Schärfung des Bewusstseins für Biosicherheitsmaßnahmen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
  • Links und Informations-/Merkblätter des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
  • Schutzmaßnahmen gegen die Aviäre Influenza vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Diese Sammlung von Links erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

kurz + bündig

Biosicherheitsmaßnahmen sind entscheidend, um Geflügelbestände wirksam vor Krankheitserregern wie der Aviären Influenza (AI) zu schützen. Überdies sind Geflügelhalter gesetzlich dazu verpflichtet, grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten – Verstöße können im Seuchenfall zum Verlust von Entschädigungsansprüchen führen. Hilfreich sind betriebsindividuelle Managementpläne und Checklisten. Mit diesen können Risiken erkannt und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Wichtig sind beispielsweise Hygieneschleusen, saubere Betriebsabläufe und kontrollierter Personenverkehr sowie der Schutz vor einem Erregereintrag über Wildvögel. Ergänzend tragen regelmäßige Reinigung und Desinfektion, Schädlingskontrolle sowie eine hygienische Futter- und Wasserbereitstellung wesentlich zur Aufrechterhaltung der Biosicherheit bei.