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Mindestanforderungen überarbeitet

Eine Frage der Haltung

Nach über 20 Jahren wurden in Deutschland die Mindestanforderungen für Strauße überarbeitet. Das Gutachten enthält diverse Aspekte, die von verschiedenen Seiten kontrovers diskutiert werden.
Veröffentlicht am
Ein Stall oder Unterstand sollte für
die Haltung von Straußen in Deutschland
genauso vorhanden sein wie ein
genügend großer Auslauf.
Ein Stall oder Unterstand sollte für die Haltung von Straußen in Deutschland genauso vorhanden sein wie ein genügend großer Auslauf. Krick/agrar-press
Kurz und bündig Es wurde Zeit, dass das Gutachten für die Haltung von Laufvögeln wie Strauße überarbeitet wurde. Allerdings gibt es auch in den neuen Bestimmungen diskussionswürdige Aspekte. Eines lässt sich festhalten: Straußenhaltung ist in Deutschland möglich. Nötig sind dafür u. a. ausreichend große Stallungen und Gehege, die auch der GeflügelpestVerordnung genügen. Für die künftige Überarbeitung von Empfehlungen zur Haltung von Straußen in Deutschland ist mehr Forschung nötig, um wissenschaftlich basierte Fakten zu schaffen. Nach über 20 Jahren wurde das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögel, außer Kiwis“ überarbeitet und ist seit März 2019 als „Gutachten über Mindestanforderungen an...
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