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Landwirtschaft und Freihandelsabkommen

Außenschutz bleibt Streitfrage

Die EU-Länder werden weiterhin über den richtigen Kurs zum Schutz des heimischen Agrarsektors beim Abschluss von Freihandelsabkommen diskutieren. Wie sich beim jüngsten Agrarrat gezeigt hat, bestehen in der Sache nach wie vor unterschiedliche Positionen.

von AgE erschienen am 29.01.2026
Um das Thema Mercosur dürfte in der EU noch länger gerungen werden. © shutterstock
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Über Instrumente zum Schutz der heimischen Landwirtschaft als Teil von Handelsabkommen der EU dürfte auf europapolitischer Ebene auch künftig noch weiter gerungen werden. Das hat sich beim jüngsten Agrarrat in Brüssel gezeigt. Beim Treffen der Landwirtschaftsminister am 26. Januar wurde deutlich, dass die Mitgliedstaaten in der Frage alles andere als geeint sind.

Auf die Agenda gebracht wurde das Thema von Polen. Mit Unterstützung von Österreich, Ungarn und der Slowakei forderte Warschau, entsprechende bilaterale Schutzklauseln in allen Freihandelsabkommen zu verankern. Die Klauseln sollen dabei unbefristet gelten sowie die Charakteristiken und Bedürfnisse des Agrarsektors berücksichtigen. Außerdem muss aus Sicht der vier Mitgliedstaaten sichergestellt werden, dass importierte Lebensmittel und Agrarwaren vergleichbaren Produktionsstandards unterworfen werden. Flankierend soll die EU einen Kompensationsfonds einrichten, aus dem die heimischen Landwirte für finanzielle Nachteile als Folge von Freihandelsabkommen entschädigt werden sollen.

Unterstützung erhielten die Forderungen erwartungsgemäß aus Frankreich. Internationaler Handel müsse auf gerechten Regeln basieren, erklärte die französische Delegation. Für notwendig hält man in Paris deshalb Folgenabschätzungen zu den Auswirkungen der Handelsvereinbarungen, die strikte Durchsetzung der vereinbarten Regelungen und eine Marktüberwachung nach Inkrafttreten. Unabdingbar sind auch für Frankreich ambitionierte Ansätze, um vergleichbare Produktionsstandards sicherzustellen. Nicht zuletzt pocht Paris darauf, dass die EU ihre gesetzgeberische Autonomie nicht aufgeben darf.

Absage von der Bundesregierung

Anders als die Befürworter eines strengeren Außenschutzes zeigte sich Italien derweil zufrieden mit den flankierend zum Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten vorgesehenen Schutzklauseln für die europäische Agrarbranche. Nun müssten die Regelungen auch umgesetzt und kontrolliert werden, hieß es aus Rom. Auch Spanien verwies in der Sache auf das Mercosur-Abkommen sowie die durch Freihandel zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Wohlstandsgewinne.

Eine klare Absage an einen dem Mercosur-Abkommen vergleichbaren Außenschutz kam hingegen aus Berlin. Der Ansatz, zusätzliche Schutzklauseln im Kontext von Handelsabkommen zu vereinbaren, sei ein „expliziter Ausnahmefall für Ukraine und Mercosur“ und sei durch besondere Umstände zu begründen, erklärte die deutsche Delegation. Es dürfe kein Präzedenzfall für weitere Abkommen geschaffen werden. Im Fall der Ukraine ist die Ausnahme der Bundesregierung zufolge auf die regionale Nähe des Handelspartners zurückzuführen. Beim Mercosur-Abkommen werden die gesonderten Schutzklauseln als „effektiver Beitrag“ zu einer schnellen Umsetzung gewertet.

„Grundsätzlich kritisch“ sieht die Bundesregierung die sogenannten Spiegelklauseln. „Der handelspolitische und rechtliche Spielraum dafür ist sehr gering“, hieß es zur Erläuterung. Sollte die EU Drittländern die eigenen Produktionsstandards vorschreiben, „gefährden wir unsere bilaterale Handelsagenda und verschärfen Handelskonflikte“. Aus Sicht der Bundesregierung sollte sich die EU stattdessen auf multilateraler Ebene für eine Harmonisierung von Produktionsstandards einsetzen.