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EU-Ökoverordnung

Grüne Woche: Hansen rudert verbal zurück

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen relativiert auf der Grünen Woche 2026 seine früheren Aussagen zu möglichen Lockerungen der Auslaufhaltung im Ökolandbau.

von AgE Quelle AgE erschienen am 19.01.2026
Details in der EU-Ökoverordnung zur Auslaufpflicht von sehr kleinen Küken sollen in den ersten beiden Quartalen 2026 konkretisiert werden. © Diyana Dimitrova/Shutterstock
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Rudert EU-Agrarkommissar Christophe Hansen bei der in Aussicht gestellten Anpassung der EU-Ökoverordnung mit Blick auf die Weidepflicht zurück? So könnte man zumindest seine Einlassungen auf der Grünen Woche am Donnerstagabend, den 15. Januar 2026 verstehen. Während er im letzten Sommer noch Lockerungen beim Gebot der Weidetierhaltung im Ökolandbau in Aussicht gestellt hatte, betonte er nun, dass die EU-Ökoverordnung seit 1999 die Pflicht zur Weidetierhaltung vorsieht. Die Auflage sei also „für niemanden eine Überraschung“.

Erste Quartale 2026: Details zur Auslaufpflicht sehr kleiner Hühnerküken angehen

Dass die Verordnung nun geöffnet werden müsse, habe andere Gründe, so Hansen. Mittelfristig müsse das Ziel sein, dass sich jeder an die Pflicht halte. Um den Umstieg betroffener Landwirte, die etwa aufgrund der Stalllage im Dorfzentrum oder aufgrund von Straßen Schwierigkeiten beim Zugang Ihrer Weideflächen haben, zu erleichtern, schlug Hansen vor, Transitionsprämien auszureichen. Damit könnten Umstellungen finanziert oder einen Flächentausch unterstützt werden. „Wir können allerdings keine Lösungen finden, welche diejenigen benachteiligen, die schon vor Jahren umgestellt haben.“

Die im Dezember 2025 präsentierten Änderungsvorschläge bei der Ökoverordnung enthielten weder Details zur Weidepflicht noch zur Auslaufpflicht sehr kleiner Hühnerküken. Diese sollen gemäß der „Roadmap“ in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres angegangen werden. Klargestellt werden soll, wie das bestehende Recht tatsächlich auszulegen ist.