
EU-Kommission will vereinfachen
Die EU-Kommission will auch bei der 2018 in Kraft getretenen EU-Ökoverordnung Vereinfachungen vorantreiben. Insbesondere will Brüssel als Reaktion auf ein EuGH-Urteil an die Kennzeichnungsregeln für ausländische Ware ran. Details zu Ausnahmen bei der Weidetierhaltung von Kühen und der Auslaufpflicht kleiner Hühnerküken sollen separat in delegierten Rechtsakten geregelt werden.
von AgE erschienen am 17.12.2025Die EU-Kommission hat ihr Versprechen, im Dezember einen Vorschlag zur Anpassung der EU-Ökoverordnung vorzulegen, gehalten. Am Dienstag (16.12.) hat die Brüsseler Behörde nun ein Vereinfachungspaket für den Ökolandbau präsentiert. Konkret sollen vor allem der Handel mit Drittstaaten, die Wettbewerbsfähigkeit und die Kennzeichnungsregeln reformiert werden. Rat und Parlament müssen dem Ganzen allerdings noch ihren Segen erteilen.
Reaktion auf „Herbaria-Urteil“
Im Wesentlichen reagiert die Kommission mit diesem Vorschlag auf das sogenannte „Herbaria-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter hatten im Oktober 2024 entschieden, dass Importlebensmittel das europäische Bio-Logo nur dann führen dürfen, wenn alle Vorgaben des Unionsrechts erfüllt werden.
Hierzu schlägt die EU-Kommission nun vor, dass Bio-Produkte aus Drittländern, bei denen Produktion und Kontrollsysteme als gleichwertig anerkannt sind, zwar Begriffe wie „bio“ oder „öko“ verwenden können sollen. Das EU-Bio-Logo soll nach dem Willen der Brüsseler Beamten allerdings nur verwendet werden dürfen, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Dem Verordnungsvorschlag zufolge sollen so hohe Standards und fairer Wettbewerb sichergestellt werden.
Handel mit Bioprodukten aus Drittländern bis 2036
Darüber hinaus sollen Vorgaben für die Anerkennung von Drittländern für den Handel mit Bioprodukten bis zum 31. Dezember 2036 verlängert werden. So sollen Handelsstörungen vermieden werden, da die geltenden Regelungen nach aktuellem Stand 2026 auslaufen.
Des Weiteren sollen Regeln für kleinere Betriebe bei der Zertifikatsbefreiung angepasst werden. Auch Zusammenschlüsse verschiedener Betreiber sollen in dieser Frage von Erleichterungen profitieren. Vereinfacht werden soll zudem die Nutzung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in der Verarbeitung und Lagerung.
Beseitigen will die Kommission die Obergrenze von 1.600? Quadratmetern Stallfläche für Produktionseinheiten in der ökologischen Geflügelmast. Um die Entwicklung der Branche nicht weiter zu behindern, soll der Grenzwert künftig auf Stallebene gelten, sodass die Betriebe mehrere Ställe mit dieser Maximalfläche bewirtschaften und beispielsweise von Skaleneffekten profitieren können.
Details zur Weidetierhaltung kommen noch?
Aus Kommissionskreisen heißt es derweil, dass die von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen im Sommer in teilweise in Aussicht gestellte Abschwächung der Weidepflicht – beispielsweise für Milchkühe – zeitnah in einem delegierten Rechtsakt geregelt werden soll. Gleiches gilt für potenzielle Anpassungen bei der Pflicht für den Zugang zu Freilauf bei sehr kleinen, noch unbefiederten Hühnerküken. Dem Vernehmen nach sollen am Mittwoch (17.12.) Details in einer Roadmap vorgestellt werden.
Die Vorsitzende des Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Tina Andres, begrüßt den Vorschlag. Rat und Parlament fordert sie auf, den technischen Vorschlägen der EU-Kommission jetzt im Schnellverfahren zuzustimmen. „Denn ohne schnelle Beschlüsse würde die derzeitige Frist für Bio-Handelsabkommen Ende 2026 ablaufen.“









