
EU: Auslaufregelungen für Bio-Küken verbessern
Der EU-Kommissar für Landwirtschaft, Christophe Hansen, hat angekündigt, dass der die Auslaufregelungen für Bio-Küken überarbeiten möchte.
von DGS Redaktion Quelle Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) erschienen am 30.07.2025Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, hat am 29. Juli 2025 angekündigt, dass künftig nur die Ställe für Bio-Geflügel über einen Auslauf verfügen müssen, bei denen die Tiere auch in der Lage sind, diesen zu nutzten. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt in einer Pressemitteilung vom 30. Juli 2025 diese Ankündigung.
Wie der BÖLW weiter mitteilt, hat Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands, kommentiert: „EU-Kommissar Hansen will eine Bürokratie-Posse im Bio-Recht beenden, die dazu geführt hätte, dass Ställe für Bio-Küken über einen Auslauf verfügen müssen. Die Tiere hätten den Auslauf nicht nutzten können, da sie noch nicht ausreichend befiedert sind und so gesundheitlichen Schaden erleiden würden“.
Zugang zu Auslauf als Bestandteil der Bio-Tierhaltung
Weiterhin befürwortete Röhrig, dass der Zugang zu einem großen Grünauslauf für Bio-Hühner ab ihrer Jugendphase, sobald sie ausreichend befiedert sind, weiter sichergestellt werden soll. Nach seiner Aussage ist dies ein selbstverständlicher Bestandteil der Bio-Tierhaltung. Dies entspräche den hohen Standards, die Verbraucher von Bio-Lebensmitteln erwarten. Der Zugang zum Auslauf fördere das Wohlbefinden der Tiere und lässt sie ihre natürlichen Verhaltensweise stärken.
Röhrig sagte, dass der BÖLW EU-Kommissar Hansen auffordere, schnell einen konkreten Vorschlag vorzulegen, damit Höfe Planungssicherheit erhalten. Dies ist für die Betriebe wichtig, damit sie in eine artgerechte Bio-Tierhaltung im wachsenden Bio-Markt investieren können.
In früher Lebensphase sind Küken schutzbedürftig
Wie der BÖLW zum Hintergrund erläutert, wächst Bio-Geflügel häufig in unterschiedlichen Ställen auf. Diese sind auf ihre altersbezogenen Erfordernisse ausgerichtet. In der sehr frühen Lebensphase, der sogenannten Voraufzucht, sind die Küken sehr wärme- und schutzbedürftig und haben ihr Immunsystem und ihre Befiederung noch nicht vollständig ausgebildet. Weil sie dadurch im Auslauf Schaden erleiden können, werden die Küken häufig in dieser frühen Lebensphase in Ställen ohne Auslauf gehalten. Sobald sie groß genug sind, werden sie dann in einen anderen Stall mit Auslauf gebracht.
Mit der seit 1. Januar 2022 gültigen EU-Öko-Verordnung wurde diese Haltungsweise in Frage gestellt. Mit einer Übergangsfrist bis 2030 sollten alle Ställe über einen Auslauf verfügen, selbst wenn dieser von den Tieren nicht genutzt worden wäre, wie der BÖLW weiter berichtet.