
Fristverlängerung beschlossen
Die Koalition hat zehn Monate länger Zeit, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu überarbeiten. Der Bundestag hat einem weiteren Aufschub zugestimmt. Union und SPD wollen das Gesetz praxistauglich machen und den Anwendungsbereich ausdehnen.
von AgE erschienen am 16.01.2026as Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bleibt in der Warteschleife. Mit Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie der Linken hat der Bundestag am Donnerstag (15.1.) das Zweite Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beschlossen. Damit wird dessen Inkrafttreten um zehn Monate auf den 1. Januar 2027 verschoben. Ursprünglich hatte das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz am 1. August 2025 in Kraft treten sollen. Wenige Wochen zuvor hatte der Bundestag bereits eine Verschiebung auf den 1. März 2026 beschlossen.
Die beiden Berichterstatter von CDU/CSU und SPD, Christoph Frauenpreiß und Jens Behrens, äußerten sich in der Debatte zuversichtlich, dass in der gewonnenen Zeit eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gelingen werde. Frauenpreiß betonte, dass die Regeln praktikabel sein müssten. Ein Downgrading von Ware, die nicht in einer höheren Haltungsstufe abgesetzt werden könne, müsse möglich sein. Importware müsse in die verpflichtende Kennzeichnung einbezogen werden. Schließlich dürften keine neuen Bürokratielasten für die Beteiligten entstehen. „Das Tierhaltungskennzeichen kann eine Erfolgsgeschichte werden“, ist der CDU-Politiker sicher.
Behrens verwies auf das gemeinsame Ziel der Koalition, die Haltungsstufen „klar und stufenlogisch“ zu gestalten. Man bekenne sich dazu, das Tierwohl insbesondere in frühen Lebensphasen zu stärken. Das staatliche Kennzeichen solle gut sichtbar, verständlich und verbindlich sein. Noch in dieser Wahlperiode wolle man die Kennzeichnung auf weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus sowie auf erarbeitete Produkt ausdehnen. Ab 1. Juli 2027 soll laut Behrens schließlich die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden.








