
Mehrheit für einheitliches staatliches Tierhaltungslabel
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BUND zeigt eine klare Präferenz für eine staatliche Kennzeichnung der Tierhaltung. Viele Verbraucher wünschen sich entsprechende Angaben auch in Restaurants und Kantinen.
von DGS Redaktion Quelle BUND, Umfrage des Instituts Civey erschienen am 16.01.2026Eine Mehrheit der Verbraucher in Deutschland spricht sich für eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Tierhaltung aus. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die der BUND beim Meinungsforschungsinstitut Civey in Auftrag gegeben hat. Demnach befürworten 70 % der Befragten ein einheitliches staatliches Kennzeichen für tierische Produkte.
Gleichzeitig ist das Vertrauen in die Vielzahl bestehender Kennzeichnungen gering. Insgesamt äußerten 46 % der Befragten Misstrauen gegenüber den aktuell verwendeten Labeln und Siegeln. Besonders niedrig fällt das Vertrauen bei den 18- bis 29-Jährigen aus. In dieser Altersgruppe gaben lediglich 16 % an, den bestehenden Kennzeichnungen zu vertrauen.
Neben dem Lebensmitteleinzelhandel wünschen sich viele Verbraucher Angaben zur Tierhaltung auch in der Außer-Haus-Verpflegung. Laut Umfrage besteht ein Informationsbedarf sowohl beim Einkauf im Supermarkt als auch bei Speisen in Restaurants, Kantinen und anderen gastronomischen Angeboten.
Der Hintergrund ist eine bislang fehlende einheitliche staatliche Regelung. Zwar hat der Lebensmitteleinzelhandel mit der privatwirtschaftlichen Kennzeichnung „Haltungsform“ ein eigenes System etabliert, parallel existieren jedoch weiterhin zahlreiche unterschiedliche Label, Siegel und Kennzeichen. Nach Einschätzung des BUND trägt diese Vielfalt zur mangelnden Orientierung der Verbraucher bei.
Ein staatliches Tierhaltungskennzeichen könnte aus Sicht des Verbandes eine transparente und vergleichbare Information über die Haltungsbedingungen ermöglichen. Ein entsprechendes Gesetz war in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen worden. Der ursprünglich vorgesehene Starttermin wurde inzwischen auf den 1. Januar 2027 verschoben. Der BUND spricht sich dafür aus, die bestehenden Regelungen weiterzuentwickeln und die Kennzeichnung auf alle Verzehrwege auszuweiten.








