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Neue Züchtungstechniken

„German vote“ zeichnet sich ab

Bundesumweltminister Carsten Schneider hat eine Zustimmung Deutschlands zur Trilogeinigung von EU-Rat und -Parlament zu den Neuen Züchtungstechniken (NZT) ausgeschlossen, solange keine Kennzeichnungspflicht besteht. Eine Enthaltung Berlins bei der finalen Abstimmung im Kreise der EU-Mitgliedsstaaten ist somit das wahrscheinlichste Szenario. Eine von den Grünen im Bundestag beantragte „Aktuelle Stunde“ zu den NZT ist unterdessen entfallen.

von AgE erschienen am 18.12.2025
Das Bundesumweltministerium pocht auf die Kennzeichnungspflicht. Man müsse erkennen können, ob Lebensmittel gentechnisch verändert seien oder nicht. © 2000-2006 Adobe Systems, Inc. All Rights Reserved.
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Deutschland wird allem Anschein nach der Reform des EU-Gentechnikrechts in Brüssel nicht zustimmen. Grund sind offenbar Vorbehalte seitens der SPD. Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte am Mittwoch (17.12.), dass für ihn die Kennzeichnungspflicht für Produkte, die mithilfe der Neuen Züchtungstechiken (NZT) entstanden sind, „entscheidend“ sei.

Bei der finalen Abstimmung unter den Mitgliedstaaten am Freitag (19.12.) zeichnet sich damit eine Enthaltung, auch als „German vote“ bekannt, ab. Die Reform ist damit allerdings noch nicht tot: Auch ohne die Stimme Deutschlands ist eine Mehrheit unter den übrigen EU-Ländern möglich. Auch die ursprüngliche Positionierung des Rates ist unter Enthaltung Deutschlands zustande gekommen.

Schneider begründete seine Blockadehaltung mit dem Verbraucherschutz. Man müsse erkennen können, ob Lebensmittel gentechnisch verändert seien oder nicht, sagte der SPD-Politiker in einem Fernsehinterview mit dem Sender ntv. „Solange die Kennzeichnungspflicht nicht gegeben ist, werden wir dem Vorschlag aus Brüssel nicht zustimmen“, stellte Schneider klar.

Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen

Zugleich verwies der Bundesminister darauf, dass die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgeschlossen sei. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des federführenden Bundeslandwirtschaftsministeriums: Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung laufe noch, weitere Details könnten noch nicht erläutert werden, hieß es am Mittwoch in der Regierungspressekonferenz.

Klar ist jedoch, dass die eindeutige Positionierung Schneiders eine Zustimmung Deutschlands ausschließt. Damit bleiben nur noch eine Enthaltung oder eine Ablehnung. Da die Union die Reform bekanntermaßen befürwortet, ist eine Enthaltung das derzeit wahrscheinlichste Szenario.

„Aktuelle Stunde“ im Bundestag fällt aus

Druck auf die Bundesregierung, sich gegen die Trilogeinigung zu stellen, übten zuletzt auch die Grünen im Bundestag aus. Anlässlich der Abstimmung in Brüssel beantragte die Fraktion eine „Aktuelle Stunde“ zum Thema NZT im Plenum.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, sich klar auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schlagen, die bei Lebensmitteln volle Transparenz haben wollen“, erklärte die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Zwischenzeitlich stand die Aktuelle Stunde auch auf der Tagesordnung des Bundestages. Mittlerweile ist sie dort jedoch nicht mehr zu finden. Offenbar entfällt sie aus protokollarischen Gründen, weil die AfD-Fraktion kurzfristig eine eigene Aktuelle Stunde zum Thema „Meinungsfreiheit“ beantragt hat, erfuhr AGRA Europe aus dem Bundestagsbüro des Grünen-Politikers Karl Bär.