Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Gentechnikrecht

Deutschland unterstützt Kurswechsel zu neuen genomischen Techniken

Die EU treibt eine Reform des Gentechnikrechts voran und unterscheidet künftig stärker zwischen klassischen GVO und neuen Züchtungsmethoden. Deutschland unterstützt den Kurs – fachlich, aber nicht ohne Vorbehalte. Die geplante Ausnahmeregelung für bestimmte genomisch veränderte Pflanzen soll Innovation ermöglichen, lässt jedoch Fragen zu Ökolandbau, Transparenz und Patenten offen.

von DGS Redaktion Quelle BMLEH, BMFTR erschienen am 22.12.2025
Im Kern der Reform steht eine Differenzierung: Während klassische gentechnisch veränderte Organismen weiterhin umfassend reguliert bleiben sollen, würden NGT-1-Pflanzen künftig aus diesem Regime herausfallen. © colourbox.de
Artikel teilen:

Die Europäische Union steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung ihres Gentechnikrechts. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat einer Verordnung zugestimmt, die bestimmte Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) künftig nicht mehr dem klassischen EU-Gentechnikrecht unterwerfen soll. Dabei handelt es sich um sogenannte NGT-1-Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung hätten entstehen können.

Kernpunkt ist die rechtliche Differenzierung

Die Bundesregierung bewertet die Entscheidung grundsätzlich positiv. Sowohl das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat als auch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sehen in der geplanten Regelung einen Schritt hin zu mehr Klarheit im Umgang mit modernen Züchtungsmethoden. Ziel ist es, Innovationen zu ermöglichen, ohne alle neuen Verfahren pauschal dem strengen Gentechnikrecht zu unterwerfen.

Im Kern der Reform steht die Unterscheidung zwischen klassischer Gentechnik und genomischen Veränderungen, die auch ohne gezielte technische Eingriffe hätten entstehen können. Für letztere sollen künftig vereinfachte Regeln gelten.

Transparenz und offene Prüfaufträge bleiben

Teil der Trilog-Einigung sind zudem Regelungen zur Transparenz und zum Umgang mit Patenten. Vorgesehen sind eine Kennzeichnung auf Saatgutebene sowie ein Ansatz freiwilliger Lizenzerklärungen. Damit soll einerseits Nachvollziehbarkeit entlang der Wertschöpfungskette gewährleistet, andererseits der Zugang zu neuen Züchtungen erleichtert werden.

Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen offen. Die Auswirkungen auf den ökologischen Landbau sowie auf den Zugang zu genetischen Ressourcen sollen von der Europäischen Kommission weiter evaluiert werden. Kritiker verweisen darauf, dass sich neue Züchtungsmethoden trotz rechtlicher Abgrenzung faktisch auf bestehende Anbausysteme auswirken könnten.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Erst mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments wäre der Weg für die neue Regelung frei – und damit für eine differenziertere Anwendung des Gentechnikrechts in der EU.