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Sachsen

Geflügelpest: Vogtlandkreis erlässt Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Im Südwesten des Freistaats Sachsen wurde die Geflügelpest bei einem Greifvogel nachgewiesen. Der Vogtlandkreis hat reagiert und eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.

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Im sächsischen Vogtlandkreis wurden ein bei einem toten Falken Geflügelpest nachgewiesen.
Im sächsischen Vogtlandkreis wurden ein bei einem toten Falken Geflügelpest nachgewiesen.colourbox.de
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Der Vogtlandkreis erlässt mit Wirkung vom 6. Oktober 2023 vorbehaltlich der aktuellen Tierseuchenlage bezüglich HPAI eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel (Ausstellungen, Schauen und Märkte) zum Schutz vor Aviärer Influenza sowie weitere Schutzmaßnahmen.

Die Durchführung von Veranstaltungen, welche in der Hauptsache auf die Abgabe und den Verkauf von gehaltenen Vögeln (Geflügelmärkte, -börsen) gerichtet sind, wird demnach untersagt. Die Durchführung von Ausstellungen, Schauen mit gehaltenen Vögeln ist unter Einhaltung bestimmter Bedingungen jedoch erlaubt.

Veranstalter zur Durchführung von Ausstellungen seien durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises (LÜVA) entsprechend informiert worden, so der Landkreis in einer Pressemeldung.

Demnach habe für die Risikobewertung des LÜVA Vogtlandkreis die amtliche Feststellung von HPAI bei Wanderfalken eine wichtige Rolle gespielt. Das Tier wurde Ende September im nordöstlichen Vogtlandkreis tot aufgefunden.