
Echte Erleichterung für Tierhalter
Die Tierwohlverbesserungsgenehmigung soll erweitert und vereinfacht werden. DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet sieht eine langjährige Forderung des Verbandes erfüllt. Der Referentenentwurf des Bauministeriums enthält aus Sicht auch des BLG weitere positive Ansätze. So sollen die Möglichkeiten zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich ausgeweitet werden.
von AgE erschienen am 24.04.2026Die Genehmigung von Stallum- und -neubauten für eine Verbesserung des Tierwohls soll vereinfacht werden. Der Referentenwurf des Bundesministeriums für eine Novelle des Baurechts sieht vor, dass die derzeitige Bindung an die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung beendet wird. Künftig soll die Genehmigung von Baumaßnahmen nicht mehr an die höheren Haltungsstufen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ geknüpft werden, sondern allgemein an eine Verbesserung der Haltungsbedingungen.
Beim Deutschen Bauernverband (DBV) finden die Pläne große Zustimmung. „Die Novelle kann eine echte Erleichterung für die deutsche Tierhaltung bewirken“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet gegenüber AGRA Europe. Seit Jahren fordere der Bauernverband vehement, dass ein Tierwohlstallumbau für alle landwirtschaftlichen Tierarten möglich sein müsse – der Referentenentwurf sehe das nun endlich vor.
Die vorgesehene Vereinfachung für Tierwohlställen wird ebenfalls vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßt. „Der Vorschlag ermöglicht die Wahrnehmung der Tierwohlverbesserungsgenehmigung auch für die Geflügel- und Rinderhaltung“, sagte BLG-Geschäftsführer Udo Hemmerling AGRA Europe. Das ist bisher nicht der Fall, weil beide Tierarten noch nicht in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einbezogen sind. Hemmerling bedauert zugleich, dass selbst eine moderate Erhöhung der Tierplatzzahl weiterhin nicht zulässig sein soll. Nach seinem Dafürhalten wäre das jedoch gerade für kleinere Betriebe nötig, um Tierwohlinvestitionen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
Flächennutzungsplan mit Privilegierungswirkung
Laut dem BLG-Geschäftsführer enthält die Vorlage aus dem Bauministerium weitere positive Ansätze. Dazu zählt er einen Flächennutzungsplan mit Privilegierungswirkung im Außenbereich. So sollen Gemeinden künftig bestimmen können, dass Festlegungen im Flächennutzungsplan für den Außenbereich wie eine baurechtliche Privilegierung nach §35 Baugesetzbuch wirken. Gelten soll das für Vorhaben, „die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden sollen“.
Hemmerling sieht darin „eine sehr weitreichende Regelung“. „Wenn die Gemeinde dies im Flächennutzungsplan festlegt, sind gesonderte vorhabenbezogene Bebauungspläne im Außenbereich dann nicht mehr erforderlich“, so der Experte. Das betreffe beispielsweise Batteriespeicher, größere Biogasanlagen, PV- oder Windparks, Wärmespeicher sowie gewerbliche Tierhaltungen. Hemmerling geht davon aus, dass damit Planungen für derartige Vorhaben deutlich abgekürzt werden.
DBV sieht Flächenschutz vernachlässigt
Positiv wertet der BLG-Geschäftsführer zudem geplante Erleichterungen bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich. Die Grenze für privilegierten Wohnungsbau auf Hofstellen soll von zwei auf vier Wohnungen erhöht werden. Dabei soll auch „die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau an ein bestehendes Wohngebäude mit zusammengenommen höchstens vier Wohnungen“ ermöglicht werden. Die Frist für die Umnutzung nach Aufgabe der bisherigen Nutzung soll von sieben auf zehn Jahre verlängert werden.
Hemmerling spricht von „deutlich erweiterte Möglichkeiten einer privilegierten Umnutzung im Außenbereich, die aber maßvoll bleiben“. Auch DBV-Generalsekretärin Sabet begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen bei der Nutzungsänderung. Aus ihrer Sicht ist das „ein Schritt in die richtige Richtung“. Deutlich zu kurz komme in der Vorlage des Bauministeriums hingegen der Flächenschutz.











