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Bauvorgaben

Pläne für Bauvorgaben bei Brandschutz und Beschäftigten-Unterkünften

Beim Landvolk Niedersachsen zeigt man sich alarmiert von Plänen der Landesregierung in Hannover für eine neue Brandschutz-Richtlinie. In Nordrhein-Westfalen wiederum kritisieren Bauernverbände den Entwurf für ein Fairer-Wohnen-Gesetz, das neue Vorgaben etwa für Beschäftigten-Wohnungen bringen könnte.

von AgE Quelle AgE erschienen am 20.04.2026
Verbände aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lehnen Pläne zu Vorgaben beim Brandschutz bei Stallgebäuden und bei Unterkünften für Beschäftigte ab. Die Neuregelungen sollen künftig in Baugenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen. © Shutterstock
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Beim Landvolk Niedersachsen zeigt man sich alarmiert von Plänen der Landesregierung in Hannover für eine neue Brandschutz-Richtlinie. Und auch Bauernverbände in Nordrhein-Westfalen üben Kritik an einer aktuell geplanten Verschärfung der Vorgaben für landwirtschaftliche Gebäude. Hier geht es um das sogenannte Faires-Wohnen-Gesetz, das neue Vorgaben etwa für die Unterbringung von Saisonarbeitskräften bringen könnte. Beide Vorhaben befinden sich derzeit in der Verbändebeteiligung.

In Niedersachsen wird der Entwurf für eine bauaufsichtliche Richtlinie über den Brandschutz bei Stallgebäuden für die Nutztierhaltung diskutiert. Er umfasst Vorgaben unter anderem zum Baumaterial und zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für die Feuerwehr zum Gebäude. Die Neuregelungen sollen laut Erläuterungen des zuständigen Wirtschaftsministeriums künftig in Baugenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen. Bestehende Stallgebäude sollen grundsätzlich nicht betroffen sein, sofern keine baulichen Änderungen geplant sind, die ein Genehmigungsverfahren erforderlich machen.

Hohe Kosten befürchtet

Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies sieht durch die geplante Richtlinie die Zukunft der heimischen Nutztierhaltung gefährdet. Denn aufgrund massiver Kostensteigerungen, die bei einer Umsetzung der Richtlinie drohten, würden Investitionen in neue Ställe „wirtschaftlich unmöglich“. Hohe Kosten befürchtet der Verband unter anderem wegen der geplanten Anforderungen an tragende und aussteifende Bauteile, die mindestens feuerhemmend ausgestaltet sein sollen. Hier seien geeignetere und vor allem kostengünstigere Maßnahmen wie die Verkürzung von Rettungswegen denkbar. Hinzu kommen laut dem Verband bauliche Umsetzungsprobleme, etwa bei der für Geflügelställe geforderten Gestaltung von Ausgängen ins Freie.

Auch die geplante sofortige Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr lehnt das Landvolk ab. Eine solche Regelung wäre teuer, störanfällig und unverhältnismäßig. Zugleich betont der Verband, dass bereits heute hohe Brandschutzstandards in Ställen gelten und moderne Technik die Landwirte bei Temperaturveränderungen alarmiert. „Statt zusätzlicher starrer Vorschriften brauchen wir praxistaugliche und verhältnismäßige Lösungen“, betonte Hennies. Alternative Maßnahmen wie Löschsysteme oder angepasste Rettungswege müssten stärker berücksichtigt werden. „So wie jetzt“ dürfe die Richtlinie nicht kommen.

Kein weiterer Regelungsbedarf erkannt

In Nordrhein-Westfalen sorgen sich der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer wegen des aktuellen Entwurfs für ein Faires-Wohnen-Gesetz, mit dem künftig stärker gegen Schrottimmobilien, Zweckentfremdung von Gebäuden und ausbeuterischer Unterbringung vorgegangen werden soll. Dabei sollen auch die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Beschäftigte geregelt werden.

Alle drei Verbände wiesen darauf hin, dass Unterkünfte auf landwirtschaftlichen Betrieben seit Langem baugenehmigt sind und den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts entsprechen. Die Einhaltung der Vorgaben werde regelmäßig durch die Bezirksregierungen sowie den Zoll überprüft. WLV-Präsident Hubertus Beringmeier kann daher keinen weiteren Regelungsbedarf erkennen. Die Landwirtschaft müsse vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Der Präsident des Provinzialverbandes, Georg Boekels, mahnte, dass nordrhein-westfälische Landwirte und Gärtner durch neue Vorgaben nicht gegenüber Berufskollegen aus anderen Bundesländern benachteiligt werden dürften.

Geplante Registrierungs- und Meldepflicht für Unterkünfte wird abgelehnt

RLV-Präsident Erich Gussen warnte davor, die Unterkünfte von landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften „in einen Topf zu werfen mit Schrottimmobilien, in denen eine große Zahl an Sozialleistungsbeziehern gemeldet ist“. Ein größeres Platzangebot in den Unterkünften landwirtschaftlicher Betriebe lehnt er ab. Negativ werten der RLV und der Provinzialverband auch, dass die Gemeinden künftig die Möglichkeit bekommen sollen, eine Registrierungs- und Meldepflicht für Unterkünfte einzuführen. Daraus würde ein „immenser zusätzlicher Aufwand für uns Landwirte“ resultieren.