
Kennzeichnungsgesetz gerät erneut ins Stocken
Das Wirtschaftsressort stoppt den Gesetzentwurf und löst breite Kritik aus. Branche und Verbände drängen auf klare Vorgaben und verlässliche Fristen.
von DGS Redaktion Quelle AgE, ZDG erschienen am 16.04.2026Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kommt erneut ins Stocken. Nach Angaben von AGRA Europe hat das Wirtschaftsministerium im laufenden Abstimmungsverfahren Einwände erhoben. Das sorgt in Politik und Verbänden für deutliche Kritik.
Der SPD-Berichterstatter Jens Behrens bewertet den Stopp als wirtschaftsfeindlich. Auch die Generalsekretärin des Deutscher Bauernverband, Stefanie Sabet, reagiert mit Unverständnis. Aus ihrer Sicht liegt seit Monaten ein tragfähiges Konzept vor. Die erneute Verzögerung erschwert aus Sicht der Landwirtschaft Investitionsentscheidungen und betriebliche Planung.
Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Olaf Bandt, verweist ebenfalls auf den engen Zeitrahmen. Landwirtschaft, Handel und Verbraucher benötigten verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu gehöre auch die zügige Einführung einer staatlichen Kennzeichnung tierischer Produkte.
Geflügelbranche wartet auf klare Vorgaben
Für die Geflügelwirtschaft ist die Hängepartie mehr als ein politisches Detail. Betriebe stehen seit Jahren vor der Frage, wie sie Stallumbauten, Auslaufkonzepte oder neue Haltungsformen wirtschaftlich absichern können. Ohne klare Kennzeichnung bleibt offen, wie sich höhere Standards am Markt refinanzieren lassen.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass Investitionen in Tierwohlmaßnahmen nur dann umgesetzt werden, wenn sie über den Markt oder Förderinstrumente abgesichert sind. Gerade in der Geflügelhaltung, wo Produktionszyklen kurz sind und Investitionen langfristig wirken, führt Unsicherheit schnell zu Zurückhaltung.
Hinzu kommt, dass bestehende Systeme wie die Initiative Tierwohl oder private Labelprogramme bereits unterschiedliche Anforderungen definieren. Eine staatliche Kennzeichnung könnte hier Orientierung schaffen, setzt aber voraus, dass Kriterien, Geltungsbereich und Übergangsfristen klar geregelt sind.
Außer-Haus-Verpflegung bleibt Streitpunkt
Ein zentraler Punkt im aktuellen Entwurf ist die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung. Behrens betont, dass dies von Beginn an Teil des Konzepts gewesen sei. Vorgesehen ist eine vergleichsweise einfache Form der Kennzeichnung für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.
Genau hier setzt jedoch ein Teil der Kritik aus dem Wirtschaftsressort an. In der Praxis geht es um Umsetzbarkeit, Bürokratieaufwand und Kontrollfragen. Für die Geflügelbranche ist dieser Bereich relevant, da ein erheblicher Teil des Absatzes über Kantinen, Gastronomie und Systemverpflegung läuft.
Breiter politischer Konsens, aber keine Umsetzung
Die Idee einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung geht auf Empfehlungen der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft zurück. Beide Gremien hatten sich für mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette ausgesprochen.
Trotz dieses breiten Konsenses bleibt die Umsetzung schwierig. Solange der Gesetzentwurf nicht verabschiedet ist, bleibt offen, welche Anforderungen künftig gelten und wie schnell Betriebe reagieren müssen.










