
BVLH und vzbv fordern Kennzeichnung
In einem Positionspapier fordert der BVLH und der vzbv eine staatlich kontrollierte Tierhaltungskennzeichnung, die perspektivisch auf Geflügel ausgeweitet werden soll. Der ZDG sieht keine Notwendigkeit für eine Kennzeichnung.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 30.09.2025Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern gemeinsam eine umfassende und staatlich kontrollierte Tierhaltungskennzeichnung. In einem gemeinsamen Positionspapier vom Freitag (26. September 2025) betonen die beiden Verbände, dass die Kennzeichnung für „alle Produkte, alle Herkunftsländer und alle Vertriebswege, vom Supermarkt bis zur Gastronomie“ gelten müsse. Darüber berichtet der Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE (AgE).
Verbraucher müssen nach Ansicht des Handels und des Verbraucherschutzes bei Fleisch- und Milchprodukten bewusste Kaufentscheidungen treffen können. Dass eine wirkungsvolle Kennzeichnung zu einem veränderten Konsumverhalten führe, belege die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels, die 2019 eingeführt wurde, argumentieren die beiden Verbände. Zudem zeigten Studien, dass sich Konsumenten bessere Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere wünschten, wie AgE weiter berichtet.
BVLH und vzbv plädieren für Kennzeichnungspflicht
Wie die Verbände in ihrem Positionspapier weiter ausführen, lassen sich aus der gemeinsamen Expertise, den umfangreichen Markterfahrungen und der Verbraucherforschung „klare Prämissen für eine wirkungsvolle Tierhaltungskennzeichnung ableiten“. So plädieren BVLH und vzbv für eine Kennzeichnungspflicht für alle Inverkehrbringer tierischer Erzeugnisse, und zwar unabhängig vom Herkunftsland. Zudem müsse die Kennzeichnung in allen Konsumsituationen auffindbar sein. Neben dem Lebensmitteleinzelhandel solle auch die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden.
Verbände fordern: Ausweitung auf Geflügel
Bei der Kaufentscheidung müsse die Haltungskennzeichnung zudem unmittelbar erkennbar sein. Die Kennzeichnung solle klar, transparent und auf den ersten Blick direkt auf der Vorderseite des Produktes angebracht sein. Zudem brauche es „Verlässlichkeit der Kennzeichnung“. Darunter verstehen die Verbände vor allem einheitliche Begriffe. Die bereits etablierten Bezeichnungen „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ sollen den Kern der Haltungskennzeichnung bilden.
Ferner fordern die Verbände, dass perspektivisch alle Tierarten von der Haltungskennzeichnung erfasst werden. Für die Phase nach einer erfolgreichen Einführung der Kennzeichnung bei Schweinen müsse ein klarer und verbindlicher Fahrplan für die Ausweitung auf Rinder und Geflügel vorgelegt werden.
ZDG: Keine Notwendigkeit für staatliche Kennzeichnung
Die deutsche Geflügelwirtschaft hingegen sieht keine Notwendigkeit für ein staatliches Tierhaltungskennzeichen. Ein Positionspapier des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) weist darauf hin, dass mit einem staatlichen Kennzeichen den privatwirtschaftlichen Systemen mit einer nachweislich hohen Marktdurchdringung die Berechtigung entfiele. Außerdem müssten behördliche Verwaltungs- und Kontrollsysteme zulasten des Steuerzahlers aufgebaut werden. Der Staat sollte sich auf die Prüfung des Funktionsfähigkeit privatwirtschaftlicher Kontrollsysteme beschränken. Mit einer Umsetzung des Gesetzes zum 1. März 2026 wurde ignoriert, dass auf absehbare Zeit Geflügelfleisch aufgrund der EU-Vermarktungsnormen nicht unter das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) fällt.
Rund 90 % des in Deutschland erzeugten Geflügelfleischs fallen unter die zweite Haltungsformstufe (“Stall + Platz“), die die Anforderungen der Initiative Tierwohl abbildet.