Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Hintergrund

Haltungsform - die 4 Stufen der Initiative Tierwohl

Große Teile des Lebensmitteleinzelhandels statten Ihre Geflügel- und Schweinefleischprodukte inzwischen mit dem Haltungsform-Label aus, das sie gemeinsam mit der Initiative Tierwohl ausgestaltet haben. Die Kennzeichnung ermöglicht dem Kunden abzulesen, unter welchen Haltungsbedingungen die Tiere gelebt haben.

Veröffentlicht am
Artikel teilen:

1 - Haltungsform Stallhaltung (gesetzlicher Standard)

Hähnchen

  • Platz: max. 39 kg/m²
    (entspricht 16 bis 26 Tieren je m² bei 1,5kg (Kurzmast) bzw. 2,5 kg (Langmast)
  • Haltung: Stallhaltung
  • Beschäftigung: Trockene Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist

Puten

  • Platzvorgabe: max. 58 kg/m² Hähne und 52 kg/m² Hennen
  • Haltung: keine Vorgabe
  • Beschäftigungsmaterial: ständiger Zugang zu trockener Einstreu

Pekingenten

  • Platz: max. 20 kg/m²
  • Haltung: Stallhaltung; Systematische chi­rur­gische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

2 - Haltungsform StallhaltungPlus 

Hähnchen

  • Platzvorgabe: max. 35 kg/m²
    (entspricht 14 bis 23 Tieren je m² bei 1,5kg (Kurzmast) bzw. 2,5 kg (Langmast)
  • Haltung: keine Vorgabe
  • Beschäftigung: organisches Beschäftigungsmaterial wie z.B. Stroh, Picksteine

Puten

  • Platzvorgabe:  max. 53 kg/m² Hähne und 48 kg/m² Hennen
  • Haltung: keine Vorgabe
  • Beschäftigungsmaterial: organisches Beschäftigungsmaterial wie z.B. Stroh, Picksteine

Pekingenten

  • Platz: max. 20 kg/m²
  • Haltung: Stallhaltung; mit Tageslicht (Fenster oder Lichteintrittsband min. 3% der Stallgrundfläche); Systematische chi­rur­gische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

 

3 - Haltungsform Außenklima

Hähnchen

  • Platzvorgabe: max. 25 kg/m² bzw. max. 29 kg/m² (bei einem Stall mit Kaltscharrraum)
    (entspricht 10 bis 17 Tieren je m² bei 1,5kg (Kurzmast) bzw. 2,5 kg (Langmast)
  • Haltung: Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Außenklimabereich
  • Beschäftigung: mind. zwei organische Beschäftigungsmaterialien aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine je angefangener 150 m²

Puten

  • Platzvorgabe: mindestens 30% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben
  • Haltung: Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Außenklimabereich
  • Beschäftigungsmaterial: mind. zwei organische Beschäftigungsmaterialien aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine je angefangenen 400 m²

Pekingenten

  • Platz: max. 20 kg/m², bzw. 25 kg/m² Stallgrundfläche, wenn ständiger Zugang zu Freiflächen gegeben ist
  • Haltung: Offenfrontstall, oder Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Wintergarten oder Freiflächen, für die gesamte Mastdauer; die Freifläche muss bei einer Stallfläche von 25 kg/m² min. die Hälfte der Stallfläche betragen; systematische chirurgische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

4 - Haltungsform Premium

Hähnchen

  • Platzvorgabe: max. 21 kg/m²
    (entspricht 8 bis 14 Tieren je m² bei 1,5 kg (Kurzmast) bzw. 2,5 kg (Langmast)
  • Haltung: Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände (während mind. 1/3 der Lebenszeit) mit überwiegend bewachsener Fläche
  • Beschäftigung: zusätzliche Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf auf mind. 1/3 der Stallfläche

Puten

  • Platzvorgabe: mindestens 60% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben (21 kg/m²)
  • Außenklima: Zugang zu Freigelände (während mind. 1/3 der Lebenszeit) mit überwiegend bewachsener Fläche
  • Beschäftigungsmaterial:  Zusätzliche Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf auf mind. 1/3 der Stallfläche

Pekingenten

  • Platzvorgabe: max. 20 kg/m²
  • Haltung: Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände für min. die Hälfte der Lebenszeit; Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein; 2 m² Grünauslauf/Tier; Systematische chirurgische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt