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Neue genomische Techniken

EU-Verordnung erreicht vorläufige Einigung

Die EU hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf für den Umgang mit neuen genomischen Techniken in der Pflanzenzüchtung verständigt. Künftig sollen bestimmte genomisch veränderte Pflanzen rechtlich konventionellen Züchtungen gleichgestellt werden.

von DGS Redaktion Quelle BMLEH erschienen am 02.01.2026
Neue genomische Techniken ermöglichen gezielte Veränderungen im Erbgut von Pflanzen und werden in der EU künftig differenziert reguliert. © 2000-2006 Adobe Systems
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Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für eine Verordnung zu sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT) verständigt. Die Vereinbarung ist ein zentraler Schritt zur Modernisierung der Agrarrechtsvorschriften und soll Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit in Europas Landwirtschaft stärken.

Im Kern sieht der Entwurf vor, Pflanzen mit gezielten, geringfügigen genetischen Veränderungen künftig weniger strengen Zulassungsverfahren zu unterwerfen. Diese NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sollen rechtlich konventionellen Zuchtprodukten weitgehend gleichgestellt werden, da ihre genetischen Modifikationen auch natürlichen Prozessen oder klassischen Züchtungsmethoden ähneln. Für sie entfällt demnach das bislang übliche aufwendige Gentechnik-Regime; eine verpflichtende Kennzeichnung der Endprodukte ist nicht vorgesehen, jedoch eine Registrierung des Saatguts.

Pflanzen mit komplexeren genetischen Veränderungen, Kategorie 2, unterliegen weiterhin den bestehenden, in der EU für gentechnisch veränderte Organismen geltenden Anforderungen einschließlich Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Mitgliedstaaten behalten das Recht, den Anbau solcher Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zu begrenzen oder zu untersagen.

Ein weiterer Bestandteil der vorläufigen Einigung betrifft den Umgang mit geistigem Eigentum: Bei der Anmeldung von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 müssen Angaben zu bestehenden oder anhängigen Patenten gemacht werden. Diese sollen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank erfasst werden, um Transparenz für Züchter und Landwirte zu schaffen. Zudem ist die Einrichtung einer Expertengruppe zur Bewertung der Auswirkungen von Patenten vorgesehen.

Die Einigung ist nicht endgültig. Der Text muss formell durch den Rat der EU und das Europäische Parlament bestätigt werden, bevor er in Kraft treten kann.