
EU-Parlament für Vereinfachung
Das Europaparlament hat einfacheren Regeln bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zugestimmt. Sektorspezifische Berichte nach den Vorgaben der CSRD sollen freiwillig sein. Die CSDDD soll auf große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten mit einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro beschränkt werden.
von AgE erschienen am 17.12.2025Das Europaparlament hat der Vereinfachung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sowie der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) formell zugestimmt. Nachdem die Abgeordneten den Trilog-Kompromiss am Dienstag (16.12.) gebilligt haben, muss jetzt noch der Rat grünes Licht geben. Die Einigung sieht vor, dass nur EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro unter die CSDDD fallen.
Die Regularien sollen auch für Unternehmen außerhalb der Europäischen Union gelten, wenn ihr Umsatz innerhalb der EU denselben Schwellenwert überschreitet. Bei der Prüfung der Lieferkette soll künftig ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Unternehmen sollen darauf verzichten, unnötige Informationen von Firmen anzufordern, die kleiner sind und daher nicht in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen.
Aufgehoben wird die Pflicht, derzufolge Unternehmen einen Plan erstellen müssen, um ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaschutzabkommen in Einklang zu bringen. Daneben soll künftig die Haftung auf der nationalen anstatt der europäischen Ebene angesiedelt werden. Bei Verstößen gegen die CSDDD sind Geldbußen von bis zu 3% des weltweiten Nettoumsatzes vorgesehen.
CSRD-Berichte nur noch bei über 1.000 Mitarbeitern
Im Rahmen der CSRD müssen Berichte nur noch von europäischen Unternehmen erstellt werden, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen. Die Schwelle für Nicht-EU-Unternehmen wurde auf 450 Millionen Euro Umsatz in der Gemeinschaft angehoben.
Außerdem soll es bei den Berichtspflichten weitere Vereinfachungen geben. So sollen beispielsweise sektorspezifische Berichte freiwillig werden und stattdessen stärker mit Kennzahlen gearbeitet werden. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sollen davor geschützt werden, dass Verantwortung für die Berichterstattung auf sie abgewälzt wird.









