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Umweltrecht

EU: Umweltvereinfachungspaket vorgestellt

Die EU-Kommission hat ihr Vereinfachungspaket für das Umweltrecht vorgestellt. Während für einige Tierhalter unter anderem Berichtspflichten in der Industrieemissionsrichtlinie abgeschafft werden, wird das Naturwiederherstellungsgesetz davon nicht berührt.

von AgE erschienen am 15.12.2025
Das Vereinfachungspaket der EU für das Umweltrecht schlägt unter anderem vor, für Biogeflügelhalter die Berichtspflichten in der Industrieemissionsrichtlinie abzuschaffen. © HJBC/Shutterstock
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Die Europäische Kommission hat ihre Vereinfachungsinitiative für den Umweltbereich vorgestellt. Anders als von manchen Beobachtern erhofft oder befürchtet, berührt der am Mittwoch (10. Dezember 2025) vorgestellte sogenannte Umweltomnibus weder das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) noch die Wasserrahmen- oder die Nitratrichtlinie. Wie die Brüsseler Behörde ankündigt, sollen diese Rechtsakte, wie auch die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie, zu späteren Zeitpunkten beziehungsweise im Rahmen von anderen Initiativen auf Vereinfachungsmöglichkeiten durchleuchtet werden.

Biogeflügelhalter aus Industrieemissionsrichtlinie ausnehmen

Auf einen Abbau der Bürokratielast hoffen können aber zumindest Teile der Veredelungswirtschaft. Die EU-Kommission schlägt vor, Biogeflügelhalter von den Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie (IED) auszunehmen. Außerdem sollen Berechnungen zur Besatzgröße in der Schweinehaltung vereinfacht werden, indem noch nicht entwöhnte Ferkel künftig außen vor bleiben sollen.

Schlüsselprojekte beschleunigen

Beschleunigen soll der mittlerweile achte Omnibus außerdem Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte Bauprojekte. Vorgeschlagen wird unter anderem, dass die Mitgliedstaaten künftig sicherstellen sollen, dass die Projektentwickler ihre diesbezüglichen Pflichten über eine einzige behördliche Anlaufstelle abwickeln können. Daneben sollen Prüfungs- und Bewertungsfristen festgeschrieben werden, auch in Bezug auf die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Brüsseler Behörde verweist in diesem Zusammenhang auf den sogenannten Draghi-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU und führt „Schlüsselprojekte“ wie den Bau von Kraftwerken und Stromtrassen sowie die Versorgung mit kritischen und strategischen Rohstoffen an. Der diesbezügliche Gesetzesvorschlag sieht aber Änderungen an diversen bestehenden Rechtsakten vor, von denen beispielsweise auch Anlagen zur Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel, größere Mastställe sowie Flurbereinigungs- und Bewässerungsprojekte berührt werden.

„Stresstest“ für Umweltgesetze

Die vom jüngsten Omnibus nicht berücksichtigte Umweltgesetzgebung will die Kommission dann im kommenden Jahr angehen. Für die Wasserrahmen-, die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie werden „Stresstests“ angekündigt. Im zweiten Quartal 2026 soll die Wasserrahmenrichtlinie unter Vereinfachungsgesichtspunkten „überprüft und überarbeitet“ werden. Die bereits laufende Überprüfung der Nitratrichtlinie soll fortgesetzt werden.

In Bezug auf das NRL kündigt die Kommission an, die Mitgliedstaaten und ihre Behörden bei der Umsetzung stärker zu unterstützen. Auch den betroffenen Akteuren will man stärker unter die Arme greifen; in Aussicht gestellt werden zudem weitere Maßnahmen im Rahmen von zusätzlicher Gesetzgebung.

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