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Aviäre Influenza | Biosicherheit

Niedersachsen gründet AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen

Das effektivste Mittel gegen den Eintrag der Geflügelpest in Geflügelhaltungen ist die Abschirmung des Tierbestandes durch wirksame Biosicherheitsmaßnahmen. Niedersachsen arbeitet gemeinsam mit anderen Institutionen an einem Biosicherheitskonzept für Geflügelbetriebe.

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Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Geflügelhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen.
Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Geflügelhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen.Susanne Gnauk
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Neues Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU)

Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Diese Anforderungen nach EU-Recht implizieren ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept, in dem die verantwortlichen Nutztierhalter Maßnahmen schriftlich fixieren müssen, um den Eintrag von Tierseuchenerregern zu verhindern.

In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Tiergesundheitsaspekten, die im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. „Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhalter“, erinnert Dr. Wiebke Scheer, Referentin für Veterinärwesen beim Landvolk.

Vor diesem Hintergrund wurde unter Leitung von Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und Dr. Wiebke Scheer bereits im vergangenen Jahr das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe im Rahmen einer Arbeitsgruppe (AG) mit maßgeblichen Akteuren aus 21 Institutionen erarbeitet.

AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen gegründet

Ende Februar dieses Jahres wurde nun unter derselben Leitung die neue „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ gegründet. Ziel ist es, zeitnah ein analoges Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe zu erarbeiten, denn im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

„Wir hoffen, das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügelhaltungen noch in diesem Jahr vorstellen zu können“, erklären Scheer und Gerdes abschließend. Der Teilnehmerkreis der neuen niedersächsischen Arbeitsgruppe (AG) setzt sich aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, der Landkreise, des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Universität Vechta, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Landwirtschaftskammer, der Tierärztekammer, des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, der Tierseuchenkasse, des Landvolks, der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, der ABICS GmbH, des Landkreistages sowie des QS-Prüfsystems zusammen.