Aviäre Influenza
Prävention als erste Wahl
Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, tut es gut zu wissen, dass es relativ weich fällt. Anders gesagt: Im Tierseuchenfall zahlt die Tierseuchenkasse (TSK) den Geflügelhaltern eine Entschädigung. Roland Küblböck appelliert im Gespräch mit uns aber auch an die Verantwortlichen, die Seuche gar nicht erst eindringen zu lassen.
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DGS: Herr Küblböck, als Mitarbeiter des Geflügelgesundheitsdienstes der Sächsischen Tierseuchenkasse sind Sie Ansprechpartner für Praktiker, wenn ein Seuchenfall auf dem Betrieb auftritt. Wie verhalte ich mich korrekt, wenn ich den Verdacht habe, dass meine Tiere mit einer anzeigepflichtigen Tierseuche infiziert sind? Roland Küblböck: Bei dem Verdacht einer anzeigepflichtigen Erkrankung ist in Sachsen das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) umgehend zu verständigen. Dazu gehören beim Geflügel momentan die Aviäre Influenza (AI) sowie die Newcastle Krankheit (ND). Das zuständige Veterinäramt legt daraufhin das weitere Vorgehen fest und schickt einen amtlichen Tierarzt für eine Probenahme auf den Betrieb. Bis dahin...
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