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Aviäre Influenza

Prävention als erste Wahl

Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, tut es gut zu wissen, dass es relativ weich fällt. Anders gesagt: Im Tierseuchenfall zahlt die Tierseuchenkasse (TSK) den Geflügelhaltern eine Entschädigung. Roland Küblböck appelliert im Gespräch mit uns aber auch an die Verantwortlichen, die Seuche gar nicht erst eindringen zu lassen.

Veröffentlicht am
Besucher sollten immer mit betriebseigener Schutzkleidung ausgestattet werden, um die Einschleppung von Erregern zu vermeiden.
Besucher sollten immer mit betriebseigener Schutzkleidung ausgestattet werden, um die Einschleppung von Erregern zu vermeiden.Gnauk
DGS: Herr Küblböck, als Mitarbeiter des Geflügelgesundheitsdienstes der Säch­sischen Tierseuchenkasse sind Sie Ansprechpartner für Praktiker, wenn ein Seuchenfall auf dem Betrieb auftritt. Wie verhalte ich mich korrekt, wenn ich den Verdacht habe, dass meine Tiere mit einer anzeigepflichtigen Tierseuche infiziert sind? Roland Küblböck: Bei dem Verdacht einer anzeigepflichtigen Erkrankung ist in Sachsen das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) umgehend zu verständigen. Dazu gehören beim Geflügel momentan die Aviäre Influenza (AI) sowie die Newcastle Krankheit (ND). Das zuständige Veterinäramt legt daraufhin das weitere Vorgehen fest und schickt einen amtlichen Tierarzt für eine Probenahme auf den Betrieb. Bis dahin...
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