Aufstallpflicht im Kreis Pinneberg
Aufgrund des Geflügelpestfalles vom 5. November 2021 im Landkreis Pinneberg gilt seit dem 10. November dort die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/5. Diese schließt u.a. die Aufstallungspflicht von gehaltenem Geflügel ein.
- Veröffentlicht am

Am 5. November 2021 war dort in einem Betrieb das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden, 500 Mastgänse und weitere Tiere mussten getötet werden.
Stallpflicht auch auf Inseln und Halligen
Der Kreis Pinneberg ist nach Plön, Nordfriesland, Dithmarschenund Steinburgder fünfte, von der HPAI betroffene Kreis in diesem Herbst in Schleswig-Holstein. Im Kreis Nordfriesland muss Geflügel auf allen Inseln und Halligen sowie in einem ein Kilometer breiten Streifen an der Nordseeküste in den Stall.
Im Kreis Dithmarschen gilt im gesamten Gebiet eine Stallpflicht und im Kreis Steinburg wurde eine Sperrzone mit besonderen Regeln für Geflügelhalter rund um einen betroffenen Hof in Borsfleth eingerichtet. Im Kreis Plön ist noch nicht über eine Aufstallungspflicht entschieden worden. Noch gebe es dafür zu wenig Fälle, sagte eine Kreissprecherin.