Geflügelpest im Kreis Pinneberg
Wie der Landkreis Pinneberg informiert, ist seit 5. November 2021 ein Betrieb mit circa 500 Mastgänsen und weiterem Federvieh von der Geflügelpest betroffen. Das Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster hat das aviäre Influenza A Virus des Subtypen H5 am Freitag bei den Gänsen nachgewiesen.
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Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Verdacht noch in der Nacht zu Samstag auf das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 bestätigt. Sämtliches Geflügel auf dem Betrieb wurde am Wochenende durch einen Spezialbetrieb getötet. Ein erheblicher Anteil der Gänse hatte innerhalb kürzester Zeit Krankheitssymptome entwickelt und einige Tiere waren bereits verendet.
Aufstallungsgebot im gesamten Kreis
Mit Wirkung ab . November 2021 hat das Veterinäramt des Kreises Pinneberg eine Allgemeinverfügung mit der Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen einschließlich der Stallpflicht sowie weiteren Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen. Darüber hinaus wird zeitnah per Allgemeinverfügung das Aufstallungsgebot für das gesamte Kreisgebiet angeordnet werden.
Biosicherheit beachten
Die Übertragung der Influenza Viren könne über die Luft, vor allem aber über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Kot sowie mit verunreinigten (viruskontaminierten) Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie Fahrzeugen erfolgen.
Es sei wichtig, so der Landkreis, alle Geflügelbestände, auch kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.Informationen hierzu gibt es hier.