Erster Fall der Geflügelpest bei Nutzgeflügel
Im Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein, wurde am 23. Oktober 2021 bei einer Geflügelhaltung das Virus der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt. Die Räumung des Gänsebestandes mit ca. 700 Tieren wurde eingeleitet.
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Es wurden um den Standort in der Nähe der Elbemündung ein Sperr- und ein Beobachtungsgebiet nach der Geflügelpestverordnung ausgewiesen. Das Sperrgebiet umfasst Teilbereiche des westlichen Gebietes der Stadt Brunsbüttel sowie Teile der Gemeinde Neufeld.
Im Beobachtungsgebiet liegen die angrenzenden Gebiete der Stadt Brunsbüttel und der Ämter Marne-Nordsee und St. Michaelisdonn.
Nach Angaben im Tierseucheninformationssystem (TSIS) erstreckt sich das Beobachtungsgebiet auch in einen Teilbereich des Kreises Steinburg. Mit umfasst sein dürften dort die Gemeinden Büttel, Kudensee und St. Margarethen.In diesen Gebieten gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen.
Näheres wird sich aus der öffentlichen Bekanntmachungen ergeben, die in Kürze auf den Internetseiten der Kreise Dithmarschen und Steinburg veröffentlicht werden dürften.
Beobachtungsgebiet bis nach Niedersachsen
Aufgrund der Nähe zur Elbe ragt das ausgewiesene Beobachtungsgebiet auch nach Niedersachsen in die Gemeinden Neuhaus (Oste), Belum und Balje hinein.
Welche Maßnahmen dort konkret angeordnet werden, wird durch die zuständigen Behörden in Niedersachsen entschieden.