
Videoüberwachung in großen Schlachthöfen wird Pflicht
Große Schlachtbetriebe sollen künftig verpflichtend Kameras einsetzen. Die Regelung erfasst den überwiegenden Teil der Schlachtungen in Deutschland.
von DGS Redaktion Quelle Lebensmittelpraxis erschienen am 30.04.2026Die Bundesregierung will große Betriebe verpflichten, Kameras in sensiblen Bereichen zu installieren. Grundlage ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, den das Bundeskabinett beschlossen hat, auch Lebensmittel Praxis berichtet daüber.
Nach Angaben des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat soll die Regelung Kontrolllücken schließen und den Tierschutz stärken. Gleichzeitig setzt die Regierung damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Die Pflicht gilt für Schlachthöfe ab einer klar definierten Größenordnung. Erfasst werden Betriebe, die jährlich mindestens 1.000 Großvieheinheiten schlachten. Das entspricht etwa 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen. Für Geflügel und Kaninchen liegt die Schwelle bei 150.000 Tieren pro Jahr. Nach Angaben des Ministeriums fallen damit mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland unter die Regelung.
Behörden können auch kleinere Betriebe einbeziehen
Kleinere Schlachtbetriebe bleiben grundsätzlich ausgenommen. Die zuständigen Veterinärbehörden der Länder können jedoch auch dort eine Videoüberwachung anordnen. Voraussetzung sind konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorgaben. Die Kontrolle soll damit gezielt dort ansetzen, wo Probleme auftreten.
Bundesminister Alois Rainer begründete den Schritt mit dem Schutz der Tiere. Künftig werde die Schlachtung in allen großen Betrieben per Video aufgezeichnet, erklärte er laut Ministerium. Wer Tiere schlecht behandle, müsse dafür einstehen. Die Kameras bezeichnete Rainer als Unterstützung für den Tierschutz, weil sie bisherige Kontrolllücken schließen.












