
Kabinett bringt Monitoring für Düngung auf den Weg
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Im Zentrum steht ein bundesweites Monitoring, das die Wirkung der Düngung messbar machen soll.
von DGS Redaktion Quelle BMLEH erschienen am 29.04.2026Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes zugestimmt. Vorgestellt hat ihn Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Damit will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Grundlage für ein bundesweites Wirkungsmonitoring schaffen. Dieses System soll künftig erfassen, wie sich Düngungsmaßnahmen konkret auf Gewässer auswirken.
Der Ansatz zielt auf ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System. Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, sollen entlastet werden. Gleichzeitig rücken Flächen mit hohen Nitrateinträgen stärker in den Fokus der Kontrolle. Das Ministerium will dafür belastbare Daten aus der Praxis nutzen und damit die Wirkung der bestehenden Düngevorgaben überprüfbar machen.
Minister Rainer verweist darauf, dass mit dem neuen Monitoring ein bisher fehlendes Bindeglied geschaffen wird. Während die Düngeverordnung Vorgaben macht, soll das Monitoring deren Wirkung im Gelände sichtbar machen. Das Ministerium stellt in Aussicht, dass sich daraus künftig differenziertere Auflagen ableiten lassen. Für Betriebe bedeutet das vor allem eines: Die tatsächliche Bewirtschaftung soll stärker darüber entscheiden, welche Vorgaben gelten.
Die Gesetzesänderung steht im Zusammenhang mit der laufenden Neuordnung des Düngerechts. Deutschland hat der EU-Kommission zugesagt, die Wirksamkeit der Düngeverordnung systematisch zu überprüfen. Hintergrund sind weiterhin erhöhte Nitratwerte im Grundwasser in mehreren Regionen. Mit dem Monitoring will die Bundesregierung nachweisen, ob die bestehenden Maßnahmen ausreichen oder angepasst werden müssen.
Neben dem Monitoring enthält die Novelle weitere Regelungen. Dazu gehört die nationale Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung. Außerdem schafft das Gesetz die Grundlage für ein Qualitätssicherungssystem beim Phosphor-Recycling aus Klärschlamm. Dieser Bereich gewinnt an Bedeutung, weil Phosphor als begrenzter Rohstoff langfristig gesichert werden muss.
Für die landwirtschaftliche Praxis bleibt entscheidend, wie das Monitoring konkret ausgestaltet wird. Das Ministerium kündigt ein möglichst schlankes System an. Gleichzeitig hängt die Akzeptanz davon ab, ob Betriebe tatsächlich spürbar entlastet werden, wenn sie sauber wirtschaften. Genau daran wird sich das Vorhaben messen lassen.












