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Dünge-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Minister wünscht grundlegende Reform der Düngegesetzgebung

Mecklenburg-Vorpommern setzt den Vollzug seiner Landesdüngeverordnung in den Roten Gebieten aus. Landwirtschaftsminister Backhaus reagiert damit auf die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Zugleich drängt er auf eine grundlegende Reform des Düngerechts. Spätestens bis Februar zum Start der neuen Düngesaison brauche es rechtssichere Vorgaben.

von AgE erschienen am 26.11.2025
Spätestens bis Februar zum Start der neuen Düngesaison brauche es rechtssichere Vorgaben. © 2024 oticki/Shutterstock
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Mecklenburg-Vorpommern setzt den Vollzug der besonderen Anforderungen in den Roten Gebieten gemäß der Düngelandesverordnung bis auf Weiteres aus. Das geht aus einem Erlass des Schweriner Agrarressorts an die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) hervor. Demnach werden die erhöhten Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten nicht mehr kontrolliert; bereits festgestellte Verstöße führen zu keinen Kürzungen der EU-Fördermittel.

Ressortchef Dr. Till Backhaus reagiert damit auf das  Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Landesdüngeverordnung in Bayern. Bislang hat nur der Freistaat die landeseigene Düngeverordnung ausgesetzt. Anfang November hatte Brandenburg eine Prüfung seiner Landesdüngeverordnung angekündigt. Die niedersächsische Agrarministerin Miriam Staudte hatte bereits zuvor mitgeteilt, die Urteilsbegründung abwarten und intensiv prüfen zu wollen. Auch die anderen Bundesländer halten sich bislang zurück. Das Berliner Agrarressort verweist auf unterschiedliche Rechtsauffassungen und will den Fokus auf die Verursachergerechtigkeit legen.

„Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen wir die Reset-Taste drücken, und zwar sofort“, betonte Backhaus. Aus seiner Sicht hat das Gericht klar festgestellt, dass die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung nicht verfassungsgemäß ist. Damit fehle allen Ländern die rechtssichere Basis, um die verschärften Auflagen in den Roten Gebieten zu vollziehen. Diese Rechtsunsicherheit könne man weder den Behörden noch den Landwirten zumuten, erklärte der Minister.

Zugleich pocht der Schweriner Ressortchef auf eine grundlegende Reform der Düngegesetzgebung. Spätestens bis Februar zum Start der neuen Düngesaison brauche es rechtssichere Vorgaben. Andernfalls befürchtet er ein regulatorisches Vakuum. Ziel müsse es sein, Rechtssicherheit für die Landwirtschaft, verlässliche Rahmenbedingungen für die Länder und reale Fortschritte im Gewässerschutz zu erreichen. Backhaus zeigte sich überzeugt, dass nur so das Vertrauen in eine funktionierende Düngepolitik wieder hergestellt werden könne.