Tierhaltungs- und Biogasanlagen Niedersachsen baut Bürokratie ab
Bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen für bestehende Tierhaltungs- und Biogasanlagen in Niedersachsen müssen düngerechtsrelevante Veränderungen jetzt nur noch angezeigt werden.