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Gesetz

Tierhaltungskennzeichnung: Übergangsfrist soll verlängert werden

Die Frist für die Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung soll bis zum 1. März 2026 verlängert werden. Landwirtschaftsminister Rainer will praxistaugliche und einfache Regelungen.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 03.06.2025
Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. © BMLEH
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Die Koalition hat ihre ersten beiden Gesetze im Agrarbereich auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (29.5.) zwei Formulierungshilfen beschlossen, die als Grundlage für eine Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sowie des GAP-Direktzahlungengesetzes dienen. Die Gesetzentwürfe sollen von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Dieses Verfahren ist notwendig, weil in beiden Gesetzgebungsverfahren Eile geboten ist. Die Gesetze sollen noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Beide sollen bereits am kommenden Donnerstag (5.6.) oder Freitag (6.6.) in erster Lesung im Plenum beraten werden.

Zeitdruck besteht vor allem für die vorgesehene Verlängerung der Übergangsfrist zur Tierhaltungskennzeichnung. Nach geltendem Recht läuft die Frist am 1. August 2025 aus. Danach hätte nur noch Schweinefleisch in den Handel kommen dürfen, das entsprechend den Vorgaben mit einer Kennzeichnung zur Haltungsform versehen ist. Nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten und entsprechenden Forderungen aus der Wirtschaft hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die Frist um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern. Mit der Anpassung des GAP-Direktzahlungengesetzes soll die Einführung der beiden neuen Öko-Regelungen „Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ und „Verteilung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben“ um 12 Monate auf Anfang 2027 verschoben werde. Dies muss der EU-Kommission im nationalen GAP-Strategieplan frühzeitig mitgeteilt werden.

Noch vor der Sommerpause starten

„Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren müssten, brauchten noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern werde mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. „Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten“, betonte der CSU-Politiker.

Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. Die knappe Zeit, die der ehemalige Minister Cem Özdemir den Betrieben vorgegeben habe, sei von von Anfang an unrealistisch gewesen. „Wir wollen eine praxistaugliche Umsetzung bei der Tierhaltungskennzeichnung“, bekräftigte Stegemann. Einzelheiten dazu nannte er nicht.

Als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken die vorgesehene Verschiebung der Kennzeichnungspflicht. Dies schaffe die Möglichkeit, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich zu überarbeiten. Dazu gehört für Krüsken die Einbindung wirtschaftsgetragener Systeme, die Vermeidung zusätzlicher Registrierungs- und Nachweispflichten der Landwirte, die Schaffung einer flexiblen Downgrading-Möglichkeit sowie die Nutzung vorhandener im Markt etablierter Kennzeichnungssysteme. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung den Prozess der umfassenden Überarbeitung gemeinsam mit der Wirtschaft noch vor der Sommerpause startet“, so der DBV-Generalsekretär.

Ungewissheit für Tierhalter

Kritisch beurteilt hingegen der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die geplante Fristverlängerung. Für den geschäftsführenden Vorstand des Bio-Spitzenverbandes, Peter Röhrig, ist unverständlich, „warum die neue Bundesregierung das Ziel einer klaren Kennzeichnung der Art der Tierhaltung auf die lange Bank schiebt und Tierhalter damit weiter im Ungewissen lässt, wie und ob sie ihre Ställe umbauen müssen und wie sie dies finanzieren können.“

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Martin Schulz, rief dazu auf, die mit der Fristverlängerung gewonnene Zeit zu nutzen, das Gesetz praxistauglich auszugestalten. Das bedeute, dass die Kennzeichnung auf den gesamten Lebenszyklus und die Außerhausverpflegung erweitert und zeitnah auf alle weiteren Tierarten ausgeweitet werde. Schulz begrüßte, dass der Vorsitzende des Bundestagsernährungsausschusses, Hermann Färber, die Finanzierung der laufenden Tierwohlkosten für wichtig halte, wie es die Borchert-Kommission empfohlen habe. Nur damit gelingt ein Umbau der Tierhaltung, der für unsere Höfe Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven bringen müsse.