Stromsteuerrechtsreform Biomasse soll nicht als erneuerbar eingestuft werden
Die Bundesregierung hält daran fest, im Rahmen der Reform des Stromsteuerrechts Biomasse nicht mehr als erneuerbar einzustufen. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor. Das Hauptstadtbüro Bioenergie erwartet eine zusätzliche steuerliche Belastung der Betriebe.