
Sicherheit in Biogasanlagen: Neufassung der TRGS 529 veröffentlicht
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529 wurde im Juli 2024 aktualisiert. Geregelt wird darüber der Arbeitsschutz in Biogasanlagen.
von DGS Redaktion Quelle SVLFG erschienen am 14.10.2024Die erstmals im Februar 2015 veröffentlichte TRGS 529 gilt heute als die wesentliche Rechtsquelle für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Biogasanlagen. Sie konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Rahmen des Betriebs und der Instandhaltung von Biogasanlagen.
Im Zeitraum 2020 bis Ende 2022 wurde sie einer Qualitätssicherung unterzogen. Dabei sind neben übergeordneten, qualitätssichernden Vorgaben insbesondere auch Hinweise aus der Praxis und Erkenntnisse aus der Revisionstätigkeit der zuständigen Unfallversicherungsträger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) in das Regelwerk eingeflossen.
Die Neufassung der TRGS 529 wurde am 10. Mai 2023 beschlossen und am 16. Juli 2024 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Fachkundeanforderungen bei Tätigkeiten in Biogasanlagen. Mit der Bekanntgabe der aktualisierten Fassung einer TRGS ist der Unternehmer nach § 6 Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, die vorhandene Gefährdungsbeurteilung einer anlassbezogenen Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen und soweit erforderlich unverzüglich zu aktualisieren, teilt die SVLFG mit.