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Biosicherheit

Österreich reagiert auf Geflügelpest: Sektorale Stallpflicht in Risikogebieten

In Österreich wurde das Geflügelpestvirus bei Wildvögeln bereits in mehreren Bundesländern nachgewiesen. Zur Vermeidung der Eintragung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurde eine sektorale Stallpflicht verordnet.

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In Österreich wurde aufgrund des Nachweises des Geflügelpestvirus bei Wildvögeln in verschiedenen Regionen ab sofort eine sektorale Stallpflicht in Gebieten mit stark erhöhtem Eintragsrisiko für die Geflügelpest verordnet.
In Österreich wurde aufgrund des Nachweises des Geflügelpestvirus bei Wildvögeln in verschiedenen Regionen ab sofort eine sektorale Stallpflicht in Gebieten mit stark erhöhtem Eintragsrisiko für die Geflügelpest verordnet.colourbox.de
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Erste bestätigte Geflügelpest-Infektionen bei Wildvögeln gab es in Niederösterreich im Bezirk Amstetten. In weiterer Folge wurden in Wien, im Burgenland, in Kärnten und aktuell in Tirol das Geflügelpestvirus bei Wildvögeln nachgewiesen.

Die sektorale Stallpflicht gilt ab sofort und kommt in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko zur Anwendung. Eine Auflistung der Gemeinden in Österreich, welche als „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ eingestuft wurden, kann in der 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 nachvollzogen werden.

In den betroffenen Gebieten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen für Geflügelbetriebe vorgeschrieben, darunter die dauerhafte Unterbringung in Stallungen oder geschlossenen Haltungsvorrichtungen, um den Kontakt zu Wildvögeln zu minimieren.

Weitere vorbeugende Schutzmaßnahmen gelten bereits seit April 2023 für alle geflügelhaltenden Betriebe in Österreich. Dazu gehören unter anderem die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel, Schutzmaßnahmen gegen den Kontakt mit Wildvögeln und die sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln und Gerätschaften.

Geflügelhalter sind außerdem verpflichtet, bestimmte Veränderungen im Verhalten ihrer Tiere der Behörde zu melden. Der Verband Geflügelwirtschaft Österreich weist in seiner Mitteilung zudem auf die Broschüre zur Biosicherheit im Geflügelbestand hin, die zusätzliche Informationen zu den getroffenen Maßnahmen enthält.