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Aviäre Influenza

Geflügelpest: H5N1 in Hobbyhaltung bestätigt

In einer kleinen Geflügelhaltung in Moormerland im Landkreis Leer ist die hochpathogene Geflügelpest festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Subtyp H5N1, der Bestand wurde bereits getötet.

von DGS Redaktion Quelle NGW erschienen am 04.03.2026
Geflügelpestfälle treten weiterhin auch in kleinen Hobbyhaltungen auf. Für Betriebe bleibt deshalb eine konsequente Biosicherheit entscheidend, um Kontakte zu Wildvögeln und mögliche Viruseinträge zu vermeiden. © Only_NewPhoto/Shutterstock
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Der Landkreis Leer hat in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Moormerland den Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Betroffen waren rund 80 Tiere, darunter Legehennen, Enten, Gänse und Puten. Wie der Landkreis mitteilt, hat das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), die hochpathogene Variante des Aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Der betroffene Bestand wurde inzwischen vollständig getötet.

Bereits am 2. März 2026 veröffentlichte der Landkreis Leer eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Sperrzone. Diese besteht aus einer Schutzzone und einer Überwachungszone und trat am 3. März 2026 in Kraft. In den betroffenen Gebieten gelten die üblichen tierseuchenrechtlichen Auflagen, etwa Einschränkungen beim Verbringen von Geflügel sowie verstärkte Kontrollen.

Anschlussüberwachungszone im Landkreis Aurich

Aufgrund des Ausbruchs in Moormerland richtet auch der benachbarte Landkreis Aurich eine sogenannte Anschlussüberwachungszone ein. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, wurde die entsprechende Allgemeinverfügung ebenfalls am 2. März veröffentlicht und trat am 3. März 2026 in Kraft.

Mit dieser Maßnahme sollen mögliche Weiterverbreitungen des Virus frühzeitig erkannt werden. Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten müssen ihre Bestände besonders aufmerksam beobachten und die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.

Verdachtsfall im Landkreis Lünebur

Parallel dazu meldet der Landkreis Lüneburg einen Verdachtsfall der Aviären Influenza in einer kleinen Geflügelhaltung in der Gemeinde Amt Neuhaus. In dem Bestand werden etwa 30 Tiere gehalten, darunter Hühner, Enten und Gänse.

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat bereits das AI-H5-Virus nachgewiesen. Das endgültige Bestätigungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts steht noch aus. Die Tötung des Tierbestandes wird derzeit vorbereitet.

Nach Angaben der Behörden wird derzeit davon ausgegangen, dass aufgrund einer EU-Ausnahmeregelung für Geflügelbestände mit weniger als 50 Tieren keine Sperrzonen eingerichtet werden müssen.