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Koalitionsverhandlungen

Union und SPD einigen sich auf Eckpunkte zur Zukunft der Tierhaltung.

Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf wichtige Eckpunkte zur Zukunft der Tierhaltung verständigt.

von AgE erschienen am 31.03.2025
Laut dem Entwurf der zuständigen Arbeitsgruppe soll es mindestens 20 Jahre Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe geben. © Leitenberger Photography/Shutterstock
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Wie aus dem Entwurf der zuständigen Arbeitsgruppe hervorgeht, soll es mindestens 20 Jahre Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe geben. Die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallumbau sollen auf der Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereitgestellt werden. Für den Umbau der Nutztierhaltung sollen in den kommenden vier Jahren jeweils 1,5 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

Die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollen im Bereich der Nutztierhaltung praxistauglich umgestaltet werden. Festhalten will man am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Auch dieses Gesetz will Schwarz-Rot „praxistauglich“ machen und noch mehr auf das Tierwohl ausrichten. Dabei soll die verpflichtende Kennzeichnung um weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus und die Außer-Haus-Verpflegung erweitert werden.

Wolf ins Jagdgesetz

Um den Anforderungen der Europäischen Kommission gerecht zu werden, will man das vereinbarte Wirkungsmonitoring im Düngegesetz verankern. Die Stoffstrombilanz soll abgeschafft werden. Neu einführen wollen Union und SPD ein Instrument, um besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten von Auflagen zu befreien. Den Wolf wollen CDU, CSU und SPD umgehend ins Jagdgesetz aufnehmen. Netto-Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte

Deutlich erhöht werden sollen die Mittel für die GAK. Dabei will man auf föderale Zuständigkeiten achten und Bundesprogramme „im Einklang mit den Förderangeboten der GAK“ entwickeln. Geprüft werden soll eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe.

Einsetzen will sich Schwarz-Rot für einen EU-Agrarhaushalt, der den hohen Anforderungen an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) entspricht. Die GAP soll nach dem Willen der künftigen Koalition ein eigenständiger Politikbereich bleiben, mit der ländlichen Entwicklung als integralem Bestandteil. In der Ersten Säule müsse die GAP „einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter“ ausgestaltet werden. Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen sollen deutlich gesteigert, Jung- und Neulandwirte stärker gefördert werden.

Punkte ohne Einvernehmen

Zu einigen Punkte hat die Arbeitsgruppe kein Einvernehmen erzielen können. Das gilt beispielsweise für den Umgang mit den Neuen Züchtungstechniken und den Mindestlohn – hier fordert die Union einen „Netto-Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte“ – sowie zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben. Laut CDU und CSU sollen der naturschutzrechtliche Ausgleich bei Eingriffen zum Schutz von Mensch und Umwelt entfallen sowie die produktions- und betriebsintegrierte Kompensation gestärkt werden. Die SPD fordert ein Naturflächenbedarfsgesetz ohne Änderung der Eingriffsregelung.

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